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AK-Wahl: Alle Infos zu Kandidaten, Stimmabgabe und Daten

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Die Arbeiterkammer-Wahl läuft seit 10. April in der Ostregion. Bis 23. April kann in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland abgestimmt werden. Ein Überblick darüber, wer wahlberechtigt ist, wie gewählt werden kann und welche Kandidat:innen zur Auswahl stehen.

Nach den Arbeiterkammer-Wahlen in Kärnten und Oberösterreich ist nun die Ostregion an der Reihe. Insgesamt sind über 1,3 Millionen Menschen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland wahlberechtigt

In Wien steht mit FSG-Spitzenkandidatin Renate Anderl auch die amtierende AK-Präsidentin zur Wahl - der Vorsitz der Bundesarbeitskammer geht traditionell an den Präsidenten oder die Präsidentin der Wiener Kammer. Die rote Fraktion hat eine absolute Mehrheit zu verteidigen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Worum geht es bei der AK-Wahl?

Gewählt wird, wofür sich die Arbeiterkammer in den nächsten fünf Jahren einsetzen soll. Jedes Bundesland hat dabei eine selbstständige Arbeiterkammer mit je einem Parlament, der sogenannten Vollversammlung. Je mehr Stimmen eine Fraktion bekommt, desto mehr ihrer Vertreter:innen ziehen dann in das Parlament ein. Dort wird dann der/die Präsident:in der Arbeiterkammer gewählt.

Wer tritt bei der AK-Wahl an?

Zur AK-Wahl in Wien treten 16 verschiedene Gruppen an. In Niederösterreich sind es sechs Listen, im Burgenland vier

Die Positionen der diversen Fraktionen u.a. zu einer sechsten Urlaubswoche, einer Millionärssteuer oder einem Mietpreisdeckel sind auf der Seite der AK zusammengefasst. 

Video: AK-Wahl geht in die nächste Runde

Wer ist wahlberechtigt?

Alle Personen, die zum Stichtag (3. Jänner 2024) Mitglied der Arbeiterkammer waren, sind automatisch wahlberechtigt. Mitglied ist man dann, wenn man unselbstständig beschäftigt ist oder einen freien Dienstvertrag hat. 

Wie kann man wählen?

Wenn der Betrieb, in dem man angestellt ist, ein Wahllokal organisiert, dann wird dort direkt vor Ort gewählt. Arbeitgeber informieren über die Wahlzeiten, zudem hat die AK Ende März einen Brief dazu ausgeschickt.

Sollte ein Arbeitgeber keine Wahl im Betrieb veranstalten, dann wird per Wahlkarte abgestimmt. Die wurde entweder ebenfalls per Brief an die Wohnadresse geschickt oder an den Betrieb. Beigelegt ist auch ein Rücksendekuvert. Das muss samt Wahlkarte in den nächsten Briefkasten geworfen werden.

Alternativ kann man als Wahlkarten-Wähler:in auch in einem Wahllokal wählen gehen. Hier ist eine Auflistung der verschiedenen Wahllokale. Achtung: Amtlichen Lichtbildausweis nicht vergessen!

Wann gibt es das Wahlergebnis?

Das vorläufige Wahlergebnis wird voraussichtlich am Abend des 24. April feststehen, also einen Tag nach der letzten Wahlmöglichkeit. Drei Tage später sollen dann auch die Briefwahlstimmen ausgezählt sein und somit ein endgültiges Wahlergebnis vorliegen.

Beendet ist der Wahlreigen damit noch nicht. Vom 16. bis 29. April wird noch in der Steiermark gewählt.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Arbeiterkammer-Wahl ging am 10. April in der Ostregion los. Bis 23. April kann in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland abgestimmt werden.
  • Ein Überblick darüber, wer wahlberechtigt ist, wie gewählt werden kann und welche Kandidat:innen zur Auswahl stehen.

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