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Ärztekammer: Vizepräsident Mayer überstand Misstrauensantrag

Heute, 14:44 · Lesedauer 2 min

Der Obmann der Bundeskurie der angestellten Ärzte und Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Harald Mayer, hat einen gegen ihn gerichteten Misstrauensantrag überstanden. Der von einer Funktionärin der niederösterreichischen Kammer gestellte Antrag ist am Donnerstag in einer Sitzung der Bundeskurie in Wien gescheitert, bestätigte ein Sprecher der Ärztekammer einen Bericht des "Standard". Die Kritik war nach Berichten über hohe Bezüge Mayers aufgekommen.

Laut dem "Standard"-Bericht haben nur Vertreter der niederösterreichischen Kurie dem Antrag zugestimmt - er habe nur 18 der 109 Stimmen erhalten. Für eine Abwahl des 65-Jährigen, dessen Amtszeit in der Kammer Oberösterreich Ende des Jahres bzw. mit März auch in der ÖÄK ohnehin regulär enden würde, hätte es eine Zwei-Drittel-Mehrheit gebraucht.

Mayer, der auch Vizepräsident und Kurienobmann der angestellten Ärzte der Ärztekammer für Oberösterreich ist, soll laut einem Bericht des "Falter" von Ende November über Jahre hinweg auf Gesamtbezüge (Gehalt plus Zahlungen aus beiden Kammern) von rund 26.000 Euro pro Monat gekommen sein. Für seine Dienstreisen von Schärding nach Wien bis zu zweimal pro Woche soll er ein Taxi statt den Zug genutzt haben.

Der Antrag wurde u.a. mit der Begründung gestellt, Mayers Verhalten sei geeignet, dem Image der Ärzte und ihrer Vertreter zu schaden. Der Präsident der niederösterreichischen Kammer, Harald Schlögel, hatte laut "Standard" vorab dafür plädiert, "weiteren Schaden von der Kammer abzuwenden" und zurückzutreten. "Die Zeit ist reif", befand Schlögel.

Zusammenfassung
  • Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, hat einen Misstrauensantrag überstanden, der in einer Sitzung der Bundeskurie mit nur 18 von 109 Stimmen abgelehnt wurde.
  • Auslöser für den Antrag waren Medienberichte über Mayers monatliche Gesamtbezüge von rund 26.000 Euro sowie die Nutzung eines Taxis für Dienstreisen von Schärding nach Wien.
  • Für eine Abwahl wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig gewesen, Mayers reguläre Amtszeit endet ohnehin Ende des Jahres beziehungsweise mit März in der ÖÄK.