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Ab 1. Dezember sind Anträge für Härtefallfonds möglich

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Ab Mittwoch, dem 1. Dezember können Anträge für Coronavirus-Hilfen aus der Neuauflage des Härtefallfonds beantragt werden.

Unternehmerinnen und Unternehmer mit starken Umsatzrückgängen in den Monaten November 2021 bis März 2022 können monatlich bis zu 2.000 Euro erhalten, teilte das Finanzministerium am Dienstag mit. Das Umsatzminus muss im November und Dezember 30 Prozent, Anfang 2021 dann 40 Prozent im Vergleich zur Vorkrisenzeit betragen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die bis zum 1.11.2021 gegründet wurden. Bei ganz jungen Unternehmen gilt die Planungsrechnung als Vergleichsbasis. Die Beantragung und Abwicklung erfolgt wie bisher über die Wirtschaftskammer Österreich, die Ersatzrate ist ebenfalls unverändert 90 Prozent bei einer Unterstützung bis 990 Euro und 80 Prozent darüber. Anspruchsberechtigte erhalten im November und Dezember mindestens 1.100 Euro, Anfang 2022 dann mindestens 600 Euro.

Seit Beginn der Pandemie 2,3 Milliarden ausgezahlt

Seit Beginn der Krise seien über die Wirtschaftskammer 2,3 Milliarden Euro ausgezahlt und damit mehr als 230.000 Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützt worden, teilte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) anlässlich des Starts der Neuauflage des Härtefallfonds mit.

Die unbürokratische und rasche Hilfe vor Weihnachten sei auch ein wichtiges Instrument zur Armutsbekämpfung, so Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). Wobei die Fortführung des Instruments gerade für die kleinen Unternehmerinnen und Unternehmer besonders wichtig sei, schreibt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP). WKÖ-Generalsekretär Karl-Heinz Kopf (ÖVP) versprach, dass die Wirtschaftskammer die Abwicklung in bewährter Weise fortführen werde.

ribbon Zusammenfassung
  • Ab Mittwoch, dem 1. Dezember können Anträge für Coronavirus-Hilfen aus der Neuauflage des Härtefallfonds beantragt werden.
  • Unternehmerinnen und Unternehmer mit starken Umsatzrückgängen in den Monaten November 2021 bis März 2022 können monatlich bis zu 2.000 Euro erhalten, teilte das Finanzministerium am Dienstag mit.
  • Das Umsatzminus muss im November und Dezember 30 Prozent, Anfang 2021 dann 40 Prozent im Vergleich zur Vorkrisenzeit betragen.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die bis zum 1.11.2021 gegründet wurden. Bei ganz jungen Unternehmen gilt die Planungsrechnung als Vergleichsbasis.
  • Die Beantragung und Abwicklung erfolgt wie bisher über die Wirtschaftskammer Österreich, die Ersatzrate ist ebenfalls unverändert 90 Prozent bei einer Unterstützung bis 990 Euro und 80 Prozent darüber.
  • Anspruchsberechtigte erhalten im November und Dezember mindestens 1.100 Euro, Anfang 2022 dann mindestens 600 Euro.

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