25 Jahre Schengen-Beitritt - Stichwort: Das Schengener Abkommen

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Das am 14. Juni 1985 im Luxemburger Ort Schengen unterzeichnete Abkommen ist die Grundlage für die schrittweise Abschaffung der Grenzkontrollen in Europa seit 1995. Kernsatz: "Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden." Gründungsmitglieder waren Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten. Am 1. Dezember 1997 trat auch Österreich dem Abkommen bei, die Grenzbalken gingen aber erst am 1. April 1998 in die Höhe.

Mittlerweile gilt das Abkommen in 22 EU-Staaten sowie der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen. Nach Angaben der EU-Kommission erfolgen jährlich 1,25 Milliarden Reisen innerhalb des Schengenraumes. Dieser ist von 7.721 Kilometer Landgrenze und 42.673 Kilometer Seegrenze umgeben.

Nach einer rasanten Erweiterung in den 1990er Jahren sowie dem ersten Jahrzehnt des neuen Jahrtausends ist mittlerweile Sand im Schengen-Getriebe. So warten die jüngsten EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien (Beitritt 2007) sowie Kroatien (2013) schon seit Jahren auf die Zulassung zum Schengenraum. Ein Sonderfall ist das 2004 beigetretene Zypern, das nicht Schengen-Mitglied werden kann, solange ein Teil seines Staatsgebiets von der Türkei besetzt ist.

Parallel zum Stillstand bei der Erweiterung wurde das Prinzip des grenzenlosen Reisens innerhalb des Schengengebiets infolge der Migrationskrise 2015/16 von mehreren Staaten, darunter Österreich, für längere Zeit durchbrochen. In der Pandemie machten die Schengenstaaten dann zeitweise überhaupt die Grenzen dicht. In den Jahren vor der Migrationskrise waren Kontrollen nur für Großereignisse wie etwa die Fußball-WM 2008 in Österreich oder infolge von Terroranschlägen vorübergehend eingeführt worden.

Ursprünglich war Schengen als freiwillige Zusammenarbeit einzelner EU-Länder geplant, seit dem Vertrag von Amsterdam gehört das Abkommen jedoch zum verpflichtenden EU-Recht. Ausnahmen erwirkt haben damals - das mittlerweile aus der EU ausgetretene - Großbritannien und Irland. Zwischen 1996 und 2008 traten auch die EFTA-Länder Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein dem Schengenraum bei.

Das Grundprinzip der Schengen-Kooperation lautet: Die Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten werden aufgehoben, dafür wird die Kontrolle der Außengrenzen verstärkt. Dazu dient seit 1995 ein eigenes Computer-Netzwerk ("Schengen-Informationssystem"), über das die Mitgliedsländer die Fahndungsdaten ihrer Polizei austauschen. Neben dem Wegfall der Binnengrenzen brachte Schengen auch einen verstärkten Polizei-Datenaustausch. Seit April 2013 ist das elektronische Fahndungssystem SIS II (Schengener Informationssystem) im Einsatz.

Teil der Schengen-Zusammenarbeit ist auch eine gemeinsame Visa-Politik. Weil sich Personen innerhalb des Schengenraumes frei bewegen können, gelten die von den jeweiligen nationalen Behörden ausgegebenen Sichtvermerke für alle 26 Schengen-Staaten.

ribbon Zusammenfassung
  • Das am 14. Juni 1985 im Luxemburger Ort Schengen unterzeichnete Abkommen ist die Grundlage für die schrittweise Abschaffung der Grenzkontrollen in Europa seit 1995.
  • Am 1. Dezember 1997 trat auch Österreich dem Abkommen bei, die Grenzbalken gingen aber erst am 1. April 1998 in die Höhe.
  • Mittlerweile gilt das Abkommen in 22 EU-Staaten sowie der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen.