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24-Stunden-Betreuung: Agenturen wollen Einbindung bei Reform

Heute, 04:02 · Lesedauer 3 min

Die Ankündigung von Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ), mit Februar 2026 die im Regierungsprogramm festgeschriebene Qualitätssicherung bei der 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger auf den Weg zu bringen, wird von Vertretern der Vermittlungsagenturen positiv aufgenommen. Gleichzeitig fordern diese eine Einbindung in den Reformprozess, sagte Karin Hamminger, Vorsitzende der Bundesinteressensgemeinschaft für Agenturen der Personenbetreuung (ÖBAP) zur APA.

Man habe das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Pflegeentwicklungskommission gesetzt, hieß es vergangenen Mittwoch aus Schumanns Büro zur APA. Ziel ist die Etablierung bundesweit einheitlicher und verbindlicher Qualitätskriterien für die Vermittlungsagenturen.

Hamminger begrüßte im Namen des ÖBAP-Vorstands diese Ankündigung, betonte in einem Statement gegenüber der APA jedoch die "dringliche Notwendigkeit einer transparenten und fachlich fundierten Beteiligung der relevanten Berufsvertretungen und nachgelagerten Interessensgruppen".

Es sei "interessant zu hören, dass es im Ministerium eine Pflegeentwicklungskommission gibt", so Hamminger. Es stelle sich allerdings die Frage, wer in dieser Kommission Mitglied ist. "Die gewählten Vertreter und Vertreterinnen von Personenbetreuerinnen bzw. Betreuern sowie Vermittlungsagenturen aus gesetzlichen Interessensvertretungen scheinen offenbar nicht vertreten zu sein" - ebenso nicht die freiwilligen Interessensvertretungen wie ÖBAP oder der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV).

"Damit eine solche Kommission faktenbasiert arbeiten kann, wäre es sinnvoll, die fachlich damit befassten Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Berufe einzubinden", so die Forderung der Vorsitzenden.

Auf der Wunschliste des Verbandes steht unter anderem, dass die Förderung von derzeit maximal 800 Euro im Monat für die 24-Stunden-Betreuung (für zwei selbstständig tätige Betreuungspersonen) "endlich erhöht" wird. "Dieser Geldbetrag muss vor allem dem gegenübergestellt werden, was die öffentliche Hand für Pflegeplätze in Heimen ausgibt - oft Tausende Euro", so Hamminger.

Regelmäßige Besuche von diplomierten Pflegefachkräften nötig

Um die Qualitätssicherung in der 24-Stunden-Betreuung künftig zu gewährleisten, müssten regelmäßige, idealerweise wöchentliche Besuche von diplomierten Pflegefachkräften bei den betreuten Klientinnen und Klienten erfolgen, hieß es seitens der ÖBAP. Um diese Qualitätsbesuche aber auch finanzieren zu können, sei aber eine deutlich höhere Förderung als die derzeitigen 800 Euro im Monat nötig.

Hamminger verwies darauf, dass in diesem Sektor rund 35.000 betreute Klientinnen und Klienten und in etwa 60.000 Betreuerinnen und Betreuer betroffen seien. Die Betreuungskräfte würden, - "falls sich ihre Situation nicht bald verbessert" - weiter ins westliche Ausland auswandern oder neue Betreuungskräfte gar nicht mehr nach Österreich kommen. "Spätestens dann ist der Notstand in der Betreuung zu Hause in der Mitte der Gesellschaft angekommen", so die Vorsitzende.

Der Verein ÖBAP vertritt derzeit laut Eigenangaben rund 35 der größeren Agenturen und tritt für mehr Qualität in dem mehrere hundert Agenturen großen Sektor ein. Die von Schumann angesprochene Pflegeentwicklungskommission wurde 2024 noch unter der türkis-grünen Regierung etabliert. Sie ist aus Vertretern des Bundes, der Länder, der Gemeinden sowie der Städte zusammengesetzt. Besprochen werden soll bei der nächsten Sitzung im Neuen Jahr, wie die Personenbetreuung von Pflegebedürftigen daheim, für die im Jahr 2007 ein legales Modell samt Förderungen geschaffen wurde, reformiert werden kann.

Zusammenfassung
  • Mit Februar 2026 sollen bundesweit einheitliche und verbindliche Qualitätskriterien für die 24-Stunden-Betreuung eingeführt werden, wie Gesundheitsministerin Korinna Schumann ankündigte.
  • Die Bundesinteressensgemeinschaft ÖBAP fordert eine stärkere Einbindung der Berufsvertretungen und eine Erhöhung der Förderung von derzeit maximal 800 Euro pro Monat, um Qualitätssicherung wie wöchentliche Fachkraftbesuche zu ermöglichen.
  • Rund 35.000 betreute Klientinnen und Klienten sowie etwa 60.000 Betreuungskräfte sind betroffen, wobei bei ausbleibenden Verbesserungen ein Notstand durch Abwanderung von Betreuungspersonal befürchtet wird.