Teichtmeister droht forensisch-therapeutisches Zentrum
Das Wiener Landesgericht hatte am 1. Oktober eine Festnahmeanordnung erlassen, nachdem man von der Münchner Polizei erfahren hatte, dass Teichtmeister beim Konsum von Kokain beobachtet worden war und zum Eigenkonsum weitere 0,88 Gramm eingesteckt hatte. Inzwischen befindet sich der Schauspieler in der forensisch-psychiatrischen Abteilung einer Justizanstalt. Wie lange er dort angehalten wird, hängt von der Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen ab, der klären muss, ob es sich um einen einmaligen Rückfall in die Drogensucht gehandelt hat oder eine sogenannte Krisenintervention nötig ist, um den 45-Jährigen mit einer entsprechenden Behandlung nachhaltig von seiner Suchtmittelergebenheit abzubringen.
Diese hatte bei Teichtmeisters Prozess insofern eine Rolle gespielt, als sie den gerichtlichen Feststellungen zufolge mitauslösend für die gesetzten Tathandlungen war. Ihm wurde daher vom Gericht für die Dauer einer fünfjährigen Probezeit der Konsum jeglicher Suchtmittel untersagt, was er seither regelmäßig mit Urintests nachweisen musste. Da sich Teichtmeister an diese und weitere Auflagen hielt, wurde im vergangenen April seitens der Justiz eine Lockerung der Vorgaben angedacht.
Das ist - jedenfalls was das Thema Kokain anlangt - nun vorerst vom Tisch. Bis Ende Oktober hat der psychiatrische Sachverständige Zeit, um zu klären, was Teichtmeisters Problemstellungen waren und wie es zu dem Weisungsbruch - dem Kokain-Konsum - gekommen ist. Sollte er zum Schluss kommen, dass es ein "einmaliger Ausrutscher" war, wovon Teichtmeisters Verteidiger Rudolf Mayer ausgeht, wäre allenfalls mit einer Nachschärfung der Auflagen - etwa strengere Kontrollen in engeren zeitlichen Abständen - zu rechnen. Falls der neuerliche Griff zu Kokain Folge gröberer persönlicher Probleme ist, könnte Teichtmeisters vorläufige Anhaltung im forensisch-therapeutischen Zentrum um maximal weitere drei Monate verlängert werden.
Der Ex-Schauspieler war in seinem Prozess neben der zweijährigen Bewährungsstrafe infolge einer gutachterlich attestierten psychischen Störung zusätzlich zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verurteilt worden. Die Maßnahme wurde ihm ebenfalls bedingt nachgesehen, aber mit etlichen Auflagen verknüpft. Vor allem wurde Teichtmeister per Weisung zu absoluter Drogenabstinenz verpflichtet.
Zusammenfassung
- Der frühere Burgschauspieler Florian Teichtmeister wurde am 27. September beim Kokainkonsum auf dem Münchner Oktoberfest erwischt und führte dabei 0,88 Gramm Kokain zum Eigenkonsum mit sich.
- Sollte es sich laut Gutachten um einen einmaligen Rückfall handeln, drohen strengere Kontrollen, bei schwerwiegenderen Problemen kann die vorläufige Anhaltung im forensisch-therapeutischen Zentrum um maximal drei Monate verlängert werden.