APA/GEORG HOCHMUTH

Soforthilfeanträge für Künstler ab Montag möglich

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Zwei konkrete finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten stehen bald für heimische Künstler und Kulturschaffende zur Verfügung. Nach dem am Donnerstag präsentierten Härtefallfonds, der sich etwa an freie Dienstnehmer oder Ein-Personen-Unternehmen richtet, sind ab Montag Anträge für Zuwendungen des Künstler-Sozialversicherungsfonds möglich, hieß es am Freitag vom Kunst- und Kulturstaatssekretariat.

Zwei konkrete finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten stehen bald für heimische Künstler und Kulturschaffende zur Verfügung. Nach dem am Donnerstag präsentierten Härtefallfonds, der sich etwa an freie Dienstnehmer oder Ein-Personen-Unternehmen richtet, sind ab Montag Anträge für Zuwendungen des Künstler-Sozialversicherungsfonds möglich, hieß es am Freitag vom Kunst- und Kulturstaatssekretariat.

"All jenen Künstlern, die nicht den Härtefallfonds in Anspruch nehmen können, steht die mit bis zu 5 Millionen Euro dotierte Soforthilfe im Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) zur Verfügung", wurde Staatssekretärin Ulrike Lunacek zitiert. Das komme jenen Künstlern und Kulturvermittlern zugute, "die aufgrund von Einnahmenentfall durch Covid-19 wirtschaftlich signifikant betroffen sind und Schwierigkeiten haben, ihren Lebensunterhalt zu decken".

Die Höhe der Auszahlungen entspreche jenen des Härtefallfonds, also insgesamt maximal 6.000 Euro, wobei es in einer ersten Phase bis zu 1.000 Euro, in einer zweiten Phase bis zu 2.000 Euro monatlich für maximal drei Monate gebe. Sowohl beim Härtefallfonds als auch der Soforthilfe durch den KSVF sei es das Ziel, "schnell zu helfen, um besondere Not- und Härtefälle abzufedern", so Lunacek.

Die Abwicklung erfolge über den KSVF, wobei der Antrag ab Montag auf der Website www.ksvf.at abrufbar ist, um dann per E-Mail, Fax oder Post eingereicht zu werden. "Die Sofortzahlungen durch den KSVF sind ein notwendiges Sicherheitsnetz, das parallel zum Härtefallfonds gespannt wird. Hier erhält etwa eine Performerin, die einen Halbtagsjob hat, dem sie gerade aufgrund der Maßnahmen nicht nachgehen kann, eine notwendige Überbrückungshilfe", meinte Lunacek. Zwar sei klar, dass damit Einkommensausfälle nicht zu 100 Prozent ersetzt werden können. Es sei aber "eine wichtige Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss".

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  • Zwei konkrete finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten stehen bald für heimische Künstler und Kulturschaffende zur Verfügung.

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