Musterklage gegen Salzburger Festspiele angekündigt
Seit Juni 2020 gab es in Österreich grundsätzliche Öffnungsschritte, die auch die Veranstaltung der Salzburger Festspiele in reduzierter Form im August 2020 ermöglichte. Einige Opern, Theaterstücke, Konzerte wurden komplett gestrichen, andere verschoben. Dem Kuratorium der Salzburger Festspiele sei bewusst gewesen, dass Höhere Gewalt unter diesen Umständen rechtlich nicht gültig sei, betonte Kammersänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke.
In den Originalverträgen habe es die Möglichkeit kompensationsloser Verschiebungen ebenfalls nicht gegeben, "dennoch wurden allein 67 nicht benötigte Opernsolisten mit rechtsgültigen Verträgen nicht ausbezahlt, obwohl Zahlungspflicht bestand", hieß es. Ebenso sei mit einem Teil der engagierten Chormitglieder, rund 120 Betroffenen, verfahren worden. "Die Stammmitglieder der Konzertvereinigung haben circa das Doppelte an Entlohnung bekommen als die Zusatzmitglieder, was ein eklatanter Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz ist", sagte Ablinger-Sperrhacke.
Die Künstler, deren Produktion verschoben wurde, seien genötigt worden, Auflösungsverträge zu unterschreiben, auch ohne Kompensation. "Wir fordern die Nachzahlungen für 2020", so der Kammersänger.
Politisch wurde bei dem Pressetermin, gemeinsam veranstaltet von der Anwaltspetition für Freischaffende, der Florestan-Initiative und Aufstehen für die Kunst, generell für den zweiten und dritten Lockdown eine Regelungen wie in Frankreich für Personen mit Verträgen gefordert: "Also 50-prozentige Entschädigung, das heißt steuerfrei", so Ablinger-Sperrhacke: "Und alternativ für Steuerinländer 80-prozentigen Umsatz nach dem Vorjahr."
Was die Salzburger Festspiele betreffe, vermute man insgesamt einen Nachzahlungsbetrag von zehn Millionen Euro. Um künftig gegen Gesetzesbrüche vorzugehen, sei die Schaffung einer KünstlerInnenkammer als Interessensvertretung für Freischaffende notwendig.
"Die Salzburger Festspiele verwehren sich gegen die erhobenen Vorwürfe", hieß es indes am Freitag in einer schriftlichen Stellungnahme des Direktoriums: "Fakt ist vielmehr: Die Salzburger Festspiele haben als einziges großes Festival weltweit im Sommer 2020 stattgefunden und damit hunderten KünstlerInnen Beschäftigung gegeben. Dem Direktorium der Festspiele ist es zudem gelungen, fast alle der ursprünglich in 2020 geplanten Produktionen in 2021 und 2022 nachzuholen. Hierfür wurden im Einvernehmen mit den Solistinnen und Solisten, den Chören und Orchestern Veränderungsvereinbarungen geschlossen."
Man habe sich nach der Saison 2020 mit den Künstleragenturen, Orchestern und Chören auf eigene Coronabestimmungen verständigt, mit denen die jeweiligen Abschlagszahlungen bei etwaigen künftigen Absagen geregelt wurden: "Die Vorwürfe entbehren daher jeglicher Grundlage."
Zusammenfassung
- Konkret geht es um den Vorwurf der Verletzung des Theaterarbeitsgesetzes, der unterschiedlichen Entlohnung von Chormitgliedern der Konzertvereinigung und Verletzung der Zahlungspflicht im Zusammenhang mit Verschiebungen und Absagen 2020.
- Ebenso sei mit einem Teil der engagierten Chormitglieder, rund 120 Betroffenen, verfahren worden.
- Was die Salzburger Festspiele betreffe, vermute man insgesamt einen Nachzahlungsbetrag von zehn Millionen Euro.