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Leitfaden für Kultursponsoring präsentiert

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Die im Frühling gestartete Erarbeitung eines einheitlichen Leitfadens für Kultursponsoring, der den Umgang von Kultureinrichtungen mit Sponsoring und anderen Drittmitteln regeln soll, ist abgeschlossen. Am Dienstag präsentierte Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) die Ergebnisse. In dem 16-seitigen Papier werden etwa Unabhängigkeits- und Ausschlusskriterien, Recherche-Prozesse und Verantwortlichkeiten festgeschrieben.

Der nunmehrige Leitfaden definiere "einheitliche Standards und Prozesse, die den Kultureinrichtungen als Rahmen und Entscheidungshilfe im Umgang mit Drittmitteln und sonstigen privaten Zuwendungen dienen". So soll etwa Sponsoring "sorgfältig - auch hinsichtlich möglicher kritischer Verstrickungen - geprüft werden". Der Beurteilung einer möglichen Kooperation sollen künftig Unabhängigkeits-, Ausschluss- und Prüfkriterien zugrunde gelegt werden: "Demnach können keine Kooperationen eingegangen werden, die die künstlerische und inhaltliche Unabhängigkeit der Kultureinrichtungen gefährden oder die aufgrund von bestehenden Sanktionen und Geldwäscheregelungen nicht zulässig sind", heißt es vonseiten des Ministeriums.

Für die Bundeskultureinrichtungen ist der Leitfaden verpflichtend anzuwenden, für alle weiteren österreichischen Kultureinrichtungen wird eine "nachdrückliche Empfehlung für die Anwendung dieser Richtschnur" ausgesprochen. An der Erarbeitung beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter der Albertina, der Bregenzer Festspiele, der Bundestheater-Holding, der Salzburger Festspiele, der Tiroler Festspiele und des Wiener Konzerthauses.

(S E R V I C E - Download des Leitfadens als PDF unter http://go.apa.at/uWhfaD6a)

ribbon Zusammenfassung
  • Die im Frühling gestartete Erarbeitung eines einheitlichen Leitfadens für Kultursponsoring, der den Umgang von Kultureinrichtungen mit Sponsoring und anderen Drittmitteln regeln soll, ist abgeschlossen.
  • Am Dienstag präsentierte Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) die Ergebnisse.
  • In dem 16-seitigen Papier werden etwa Unabhängigkeits- und Ausschlusskriterien, Recherche-Prozesse und Verantwortlichkeiten festgeschrieben.

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