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Klage Straches gegen Festwochen-Chef Rau vom Tisch

13. März 2026 · Lesedauer 3 min

Der Rechtsstreit zwischen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Milo Rau, dem Intendanten der Wiener Festwochen, ist beigelegt. Strache hatte Rau wegen übler Nachrede geklagt, da dieser dem früheren FPÖ-Obmann in einem mittlerweile offline genommenen Interview unterstellt hatte, ein NS-Lied mit der Zeile "Gebt Gas, ihr Germanen, wir schaffen die siebte Million" gesungen zu haben. Am Freitag einigten sich die Streitparteien am Wiener Landesgericht auf einen Vergleich.

"Dass der Vorwurf ehrenrührig und kreditschädigend ist, ist evident", meinte Maximilian Donner-Reichstädter, der Anwalt des bei Gericht nicht erschienenen Strache. Sein Mandant habe besagtes Lied niemals gesungen und sich schon 2018 anlässlich der so genannten Liederbuch-Affäre von derartigem Liedgut distanziert. "Seit über zwei Dekaden" versuche Strache, sich vom Vorwurf einer Nähe zum Nationalsozialismus abzugrenzen. Dennoch hole ihn dieser Vorwurf immer wieder ein.

"Er hat sehr viel mit seiner politischen Karriere dazu beigetragen", hielt dem Raus Rechtsvertreter Wolfgang Renzl entgegen. Dessen ungeachtet sei Rau geständig: "Er hat eine Verwechslung zu verantworten." Es sei "nicht nachweisbar, dass Herr Strache Antisemit ist. Es ist nicht nachweisbar, dass Herr Strache dieses Lied gesungen hat", räumte Renzl ein.

In weiterer Folge einigten sich die beiden Anwälte und die Wiener Festwochen als so genannte Medieninhaberin - das Interview war 2024 auf der Website der Festwochen erschienen - auf einen Vergleich. "Mein Mandant will niemanden in eine Vorstrafe treiben", sagte dazu Donner-Reichstädter.

Die Festwochen verpflichteten sich, Strache 4.000 Euro als Ersatz für den erlittenen immateriellen Schaden zu bezahlen. Rau übernimmt die Verfahrenskosten in Höhe von 2.500 Euro und entschuldigt sich "für die inkriminierte und unwahre Behauptung" und bedauert, dass es dazu gekommen ist. Strache wiederum verpflichtet sich, binnen 14 Tagen ab Zahlungseingang die Privatanklage samt medienrechtlichen Anträgen zurückzuziehen. Der Vergleich wird für die Dauer von vier Wochen auf der Website der Festwochen veröffentlicht.

Raus Einvernahme als Beschuldigter obsolet

Aufgrund dieser Entwicklung musste Milo Rau nicht als Beschuldigter einvernommen werden. Der Festwochen-Intendant, der mit einer größeren Entourage ins Graue Haus gekommen war, nutzte die Gelegenheit, um Werbung für die Festwochen zu machen. "Der Ticket-Verkauf läuft so gut wie noch nie", informierte er die im Verhandlungssaal anwesenden Kiebitze. Richterin Nicole Baczak outete sich wiederum als theateraffin, indem sie Rau wissen ließ, vor kurzem dessen "Burgtheater"-Inszenierung gesehen zu haben. Das Stück habe ihr "ausgezeichnet" gefallen, offenbarte Baczak, worauf ihr Rau ein gebundenes Programm-Heft der Festwochen übergab, dieses signierte und sie zum Kartenkaufen aufforderte. Auch Strache sei willkommen, meinte Rau zu dessen Anwalt. Die Tickets würden zwar knapp, aber vielleicht sei Strache an "avantgardistischem Tanztheater" interessiert: "Da gibt es noch welche."

Auch in zivilrechtlicher Hinsicht ist die Sache für Rau übrigens bereits ausgestanden. Die von Strache am Wiener Handelsgericht geltend gemachten Ansprüche wurden ebenfalls mit einem Vergleich erledigt.

Zusammenfassung
  • Der Rechtsstreit zwischen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Festwochen-Intendant Milo Rau wurde am Wiener Landesgericht durch einen Vergleich beendet.
  • Die Wiener Festwochen zahlen Strache 4.000 Euro Schadenersatz und Rau übernimmt 2.500 Euro Verfahrenskosten, nachdem Rau eine Verwechslung und die unwahre Behauptung eingeräumt hat.
  • Strache zieht im Gegenzug innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang die Privatanklage zurück und der Vergleich wird für vier Wochen auf der Website der Festwochen veröffentlicht.