Esterhazy-Stiftung verliert Prozess um Kunstobjekte

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Im Prozess um im Budapester Kunstgewerbemuseum befindliche Kunstobjekte hat die Esterhazy-Privatstiftung am Budapester Hauptstädtischen Gericht in erster Instanz eine Niederlage erlitten, berichtete die Ungarische Nachrichtenagentur MTI am Mittwochabend. Laut Urteil konnte die Stiftung nicht nachweisen, dass die vom Verfahren betroffenen Schätze feste Bestandteile der Schatzkammer auf der Burg Forchenstein seien.

Bei dem 2017 durch die Esterhazy-Gruppe gegen den ungarischen Staat angestrengten Verfahren geht es um die Klärung des Eigentümerrechtes von mehr als 260 Kunstobjekten. Diese wurden 1919 während der ungarischen Räterepublik in das Kunstgewerbemuseum nach Budapest gebracht, wo sie auch nach Sturz der Republik laut Deposit-Vertrag verblieben. Fürst Paul Esterhazy habe laut Stiftung im Jahre 1923 die Sammlung mit einer Deposit-Vereinbarung dem Museum als Leihgabe zur Verfügung gestellt, wobei das Eigentümerrecht auch weiterhin der Familie Esterhazy gehörte. Im Gerichtsurteil wird nun jedoch konstatiert, dass die Bindung dieser Schätze an Ungarn unbestreitbar sei. Der Rechtsstreit dürfte weitergehen, da die Esterhazy-Stiftung voraussichtlich in Berufung gehen wird.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Prozess um im Budapester Kunstgewerbemuseum befindliche Kunstobjekte hat die Esterhazy-Privatstiftung am Budapester Hauptstädtischen Gericht in erster Instanz eine Niederlage erlitten, berichtete die Ungarische Nachrichtenagentur MTI am Mittwochabend.
  • Laut Urteil konnte die Stiftung nicht nachweisen, dass die vom Verfahren betroffenen Schätze feste Bestandteile der Schatzkammer auf der Burg Forchenstein seien.

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