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Datenschutz gebrochen: Meta muss 390 Millionen Euro Strafe zahlen

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Ausschlaggebend für die Ankündigung waren Beschwerden des Österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems. Die Entscheidung könnte das Ende des bisherigen Werbemodells des Konzerns darstellen.

Die irische Datenschutzbehörde hatte am Mittwoch entschieden, dass das aktuelle Werbemodell des Meta Konzerns nicht im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist.

Meta muss 210 Millionen Euro für den Bruch der DSGVO in Bezug auf die Plattform Facebook zahlen und 180 Millionen auf Grund von Fehltritten im Zusammenhang mit der Plattform Instagram. Zum amerikanischen Konzern gehört neben Facebook und Instagram auch der Messenger-Dienst Whatsapp.

In Europa hat der amerikanische Meta Konzern seinen Sitz in Irland, deshalb fällt der Rechtsspruch in die Zuständig der nationalen Datenschutzbehörde.

Facebook-Beschwerde von Schrems

Die Beschwerde zur Plattform Facebook wurde vom Österreicher Max Schrems eingebracht, die zu Instagram von einem Belgen.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) habe Metas "Umgehung" der Einwilligung zur DSGVO über eine Klausel in den Geschäftsbedingungen untersagt, teilte die von Max Schrems gegründete Datenschutz-NGO noyb am Mittwoch in einer Aussendung mit.

Der Datenschützer Schrems bezeichnet dies als "schweren Schlag für das Geschäftsmodell von Meta in Europa". Die Entscheidung betrifft drei Beschwerden von noyb aus dem Jahr 2018. Meta muss demnach in Zukunft von den Nutzern eine "Ja/Nein"-Option für personalisierte Werbung einholen.

"Anstatt eine Ja/Nein-Option für personalisierte Werbung zu haben, haben sie die Einwilligungsklausel einfach in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschoben. Das ist nicht nur unfair, sondern eindeutig illegal. Uns ist kein anderes Unternehmen bekannt, das versucht hat, die Datenschutzgrundverordnung auf so arrogante Weise zu ignorieren", erklärte noyb-Gründer Schrems.

NGO erwartet Berufung

Die Entscheidung dürfte das Potenzial haben, Metas Umgang mit Daten und somit das Geschäftsmodell des Tech-Giganten zu ändern. Meta wurde angewiesen innerhalb von drei Monaten seine Datenverarbeitung in Einklang mit den europäischen Datenschutz-Richtlinien zu bringen. 

Noyb erwartet, dass Meta gegen die Entscheidung vor den irischen Gerichten Berufung einlegen wird, aber die Chancen, eine solche Berufung zu gewinnen, werden nach einer verbindlichen Entscheidung der EDSA als minimal angesehen. Die Nutzer könnten dann auch gegen die rechtswidrige Verwendung ihrer Daten in den letzten 4,5 Jahren vorgehen.

Mehr dazu:

Max Schrems klagte Facebook

Manuela Raidl, PULS 24 Chefreporterin News, interviewt Max Schrems zu seiner Klage gegen Facebook und was er sich von der Befragung einer Facebook-Vertreterin vor Gericht erhofft.
 

ribbon Zusammenfassung
  • Ausschlaggebend für die Ankündigung waren Beschwerden des Österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems.
  • Die Entscheidung könnte das Ende des bisherigen Werbemodells des Konzerns darstellen.

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