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Zwölf Monate für tödlichen Alkounfall mit Rettungswagen

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Ein Jahr unbedingte Haftstrafe hat ein Alkolenker nach einem tödlichen Unfall mit einem Rettungswagen am Donnerstag erhalten. Der 42-Jährige war am 8. November in Krenglbach (Bezirk Wels-Land) auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal gegen das Einsatzfahrzeug, in dem zwei betagte Patientinnen transportiert wurden, gekracht. Eine 83-Jährige starb in der Folge im Krankenhaus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vor Gericht gab sich der Angeklagte reumütig, Fragen beantwortete er mit leiser Stimme. Er bekannte sich schuldig und beteuerte, dies sei "das schlimmste Erlebnis seines Lebens" gewesen. Zuvor musste er bereits zwei Mal wegen Fahrens in beeinträchtigtem Zustand seinen Führerschein abgeben. Kurz vor der Todesfahrt wurden dem an Depressionen und einer bipolaren Störung leidenden 42-Jährigen in einer Kontrolle sogar die Schlüssel abgenommen, einen Ersatzschlüssel hatte er jedoch behalten.

An den Unfallhergang könne er sich nicht erinnern. Sein Verteidiger errechnete, dass der Blutalkoholanteil zum Unfallzeitpunkt unterhalb des Limits gelegen hatte und stattdessen Sekundenschlaf die Ursache für den Zusammenstoß gewesen sei, diese Ansicht teilte das Gericht aber nur oberflächlich.

Die zweite, 82-jährige Patientin wurde schwer verletzt, die beiden Rot-Kreuz-Mitarbeiter - damals 21 und 22 Jahre alt - kamen mit leichten Verletzungen davon, obwohl der Fahrer sogar aus dem Wrack geschnitten werden musste. Der mehrmals einschlägig vorbestrafte Lenker wurde laut Polizeibericht ebenfalls verletzt, er hatte beim Alkotest im Spital 0,85 Promille Alkohol intus. Die Staatsanwaltschaft Wels legte ihm grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung zur Last.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Jahr unbedingte Haftstrafe hat ein Alkolenker nach einem tödlichen Unfall mit einem Rettungswagen am Donnerstag erhalten.
  • Der 42-Jährige war am 8. November in Krenglbach auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal gegen das Einsatzfahrzeug, in dem zwei betagte Patientinnen transportiert wurden, gekracht.
  • Die Staatsanwaltschaft Wels legte ihm grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung zur Last.