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Zwölf Jahre Haft für Kärntner wegen schweren Missbrauchs

Heute, 18:02 · Lesedauer 4 min

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von drei Buben ist am Donnerstag ein 28-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wird er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Der Mann soll seine Taten gefilmt und die Videos im Internet verbreitet haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Richter Gernot Kugi, der dem Schöffensenat vorsaß, sprach von zahlreichen Erschwerungsgründen: "Der jüngste Bub war zu Beginn der Übergriffe vier Jahre alt. Es waren monatliche Übergriffe, schwerster, systematischer Missbrauch." Das habe auch entsprechende Folgen: "Sie haben die Kindheit von diesen Buben zerstört. Und sie werden ihr Leben lang darunter leiden, auch darunter, dass es Missbrauchsdarstellungen von ihnen im Internet gibt", so der Richter: "Man kann es gar nicht in Worte fassen, was Sie angerichtet haben."

Staatsanwältin Magdalena Jarnig-Prislan warf dem Mann dutzende Fälle über einen Zeitraum von rund zwei Jahren vor. Einen der Buben im Volksschulalter kannte der Angeklagte von Geburt an, er wuchs in der Nachbarschaft, im erweiterten Familienverband, auf. Zu den Taten kam es, als der 28-Jährige auf die Buben aufpasste. Von den Taten erstellte er dutzende Fotos und Videos, die er auf Telegram teilte. Von dort aus fanden die Fotos und Videos ihren Weg ins Darknet, wo sie von Ermittlern entdeckt wurden - das führte schließlich zur Ausforschung des Mannes.

Der Kärntner saß am Donnerstag zusammengesunken vor dem Schöffensenat. "Es ist schwierig zu sagen, ich weiß selber nicht, was mit mir los ist", sagte er zu den Gründen für seine Taten. Eine pädophile Neigung habe er schon länger - intensiviert habe sich das aber vor zwei bis drei Jahren, als er auf Telegram in entsprechende Chats von anderen Pädophilen gelangte. Diese hätten ihn zu den Taten aufgefordert und wollten Videos davon sehen.

Er wisse, dass seine Taten falsch waren, gab der Angeklagte weiter an. "Hatten Sie denn keine Hemmschwelle?", wollte Richter Kugi wissen. "Eine Vergewaltigung wollte ich nie nachmachen", antwortete der Kärntner. "Weit entfernt waren Sie da aber nicht mehr", kommentierte der Richter. Ob er sich selber als gefährlich sehe, wollte der Mann, der schon seit seiner Kindheit häufig in psychiatrischer Behandlung und fremduntergebracht war, nicht sagen: "Das ist die Aufgabe von jemandem, der sich auskennt."

Schwere Dauerfolgen

Das übernahm der psychiatrische Sachverständige Franz Schautzer, der dem Angeklagten eine "als klassisch pädophil zu definierende Sexualpräferenz" und eine "emotional instabile Persönlichkeit" attestierte. Und es liege auch eine Gefährlichkeit vor: "Durch seine Beeinträchtigung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass er, wenn er nicht behandelt wird, auch in Zukunft ähnliche Straftaten begehen wird." Im Fall des 28-Jährigen brauche es therapeutische Schritte, weshalb eine Einweisung empfohlen wurde.

Zwei der betroffenen Buben sollen durch die Taten des Mannes schwere Schäden davongetragen haben: Einer von ihnen leidet unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung, auch seine gesamte Familie sei durch die Vorgänge schwer belastet. Der zweite Bub hat eine "schwere phobische Störung" durch die traumatische Erfahrung entwickelt, so die zuständige Sachverständige - das steigere sich bis hin zu Panikattacken. Der Bub könne nicht mehr in die Schule gehen.

Hinweis aus Australien

Der erste Hinweis auf die Taten war übrigens von den australischen Behörden gekommen. Diese waren im Darknet auf die Videos gestoßen und fanden heraus, dass darauf österreichischer Dialekt gesprochen wurde. Die österreichischen Ermittler ließen die Gesichter der betroffenen Buben in den Videos schließlich durch amtliche Bilddatenbanken laufen - dort gab es eine Übereinstimmung mit einem Bild aus einem Reisepass, was zu den Betroffenen führte.

Zusammenfassung
  • Ein 28-jähriger Kärntner wurde am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von drei Buben zu zwölf Jahren Haft und der Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt.
  • Der Mann filmte die Übergriffe, die sich über etwa zwei Jahre erstreckten und bei denen das jüngste Opfer vier Jahre alt war, und verbreitete die Aufnahmen über Telegram und das Darknet.
  • Zwei der betroffenen Kinder erlitten schwere psychische Schäden, darunter eine posttraumatische Belastungsstörung und eine schwere phobische Störung, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.