
Zwei Jahre Haft für Drohung gegen Bundespräsidenten
Er wurde wegen gefährlicher Drohung, versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Vortäuschung einer strafbaren Handlung für schuldig befunden. "Es war ein riesiger Mist", gestand der Angeklagte, der behauptete, der Zellengenosse habe ihm den Brief diktiert, was dieser im Zeugenstand leugnete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.