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Verhandlung nach Polizeieinsatz zu Gaskonferenz 2023 zu Ende

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Am Verwaltungsgericht Wien ist am Montag die Verhandlung rund um den großflächigen Pfefferspray-Einsatz der Polizei im Zuge der Proteste gegen die Gaskonferenz 2023 zu Ende gegangen. Das Urteil wird in mehreren Wochen schriftlich zugestellt. Eine junge Aktivistin hatte vergangenes Jahr am hinteren Ende eines spontan formierten Protestzuges in der Innenstadt das Reizgas ins Gesicht bekommen, für Ihren Rechtsanwalt ein Fall von unverhältnismäßiger Polizeigewalt.

Das Innenministerium hatte allein für den ersten Tag der Konferenz am 27. März 2023 insgesamt 1.326 Beamtinnen und Beamten aus Wien und sechs weiteren Bundesländern zusammengezogen. Gegen 08.00 Früh waren dann mehr als 150 Aktivistinnen und Aktivisten von der U-Bahn-Station Stadtpark über die Johannesgasse in Richtung des Marriott-Hotels am Wiener Parkring marschiert. Dort hatte der nicht angemeldete und spontane Protestzug versucht, eine polizeiliche Sperrkette zu durchbrechen. Der Kommandant der für den Abschnitt zuständigen Tiroler Einsatzeinheit hatte daraufhin die Anwendung von Pfeffersprays angeordnet. "Ich hatte keine andere Möglichkeit, es war ein massives Gedränge", so der leitende Beamte beim zweiten Verhandlungstermin am 29. Jänner 2024. Etwa eine Stunde später beteiligte sich die junge Frau erneut an einem Versuch, in die Nähe des Marriott-Hotels zu gelangen, wurde wieder eingenebelt und dabei verletzt. Die Demonstrierenden seien zu diesem Zeitpunkt aber bereits angehalten gewesen, für die Polizei habe keine Gefahr mehr bestanden, erklärte sie. "Ich habe mit Verwaltungsstrafen gerechnet aber nicht solch einem Einsatz", sagte sie. Die Gruppe habe lediglich versucht Lücken in der Sperrkette zu finden, aber niemanden verletzen wollen. Nach der Protestaktion habe sie den "ganzen Tag über Kopfschmerzen gehabt" und ihre Wangen hätten gebrannt.

Die Richtern ließ am Vormittag eine Juristin der Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die den unangemeldeten Protest in der Johannesgasse in der Wiener Innenstadt beobachtet hatte, als Zeugin befragen. "Ich habe beobachtet, wie ein Polizist einem Demonstranten in die Nierengegend geboxt hat", sagte sie. Auch seien Schlagstöcke gegen bereits aus der Menge flüchtende Aktivistinnen und Aktivisten verwendet worden. Der Pfefferspray sei von der Polizei "gegen sehr viele Demonstrantinnen und Demonstranten eingesetzt worden", sagte die Juristin vor der Richterin aus. "Später hat die Polizei sie eingekesseesselt und willkürlich auf alle Demonstrantinnen und Demonstranten gesprüht", erklärte die Zeugin über den zweiten Anwendungsfall. Wahrnehmungen über Waffen oder gefährliche Gegenstände bei den Protestierenden habe sie im Gegenzug jedoch keine gemacht. Ähnlich hatte sich im zweiten Verhandlungstermin Ende Jänner bereits der Grünen-Sicherheitssprecher Georg Bürstmayr, der die Versammlung damals ebenfalls beobachtet gehabt hatte, geäußert.

Der Darstellung der Aktivistin traten am Montag elf per Video zugeschaltete Beamte der Tiroler Einsatzeinheit entgegen, die damals die Sprühstöße abgegeben hatten. Die Beamtinnen und Beamten seien per Funk darüber informiert worden, dass sich einige Demonstranten rund um das Platzverbot bereits mit Pflastersteinen ausgerüstet hätten. Waffen oder gefährliche Gegenstände hätten sie keine bei den Protestierenden gesehen, berichteten die Beamten. "Sie hatten jedoch Regenschirme", sagte einer von ihnen. Auch sei ein Beamter bereits verletzt worden.

Die Tiroler Beamten skizzierten einen ruppigen bis chaotischen Einsatz und beriefen sich großteils auf Notwehr. "Wir haben es mit Körperkraft versucht, aber das hat nicht mehr ausgereicht", erinnerte sich einer von ihnen. Die rund 50 Einsatzkräfte in der Johannesgasse seien den mehr als 150 Demonstranten zahlenmäßig klar unterlegen gewesen, hieß es. "Die ganze Masse ist auf meine Kollegen losgegangen", erklärte ein anderer Beamte im Zeugenstand. Trotz offensichtlicher Zeichen habe der Pulk nicht angehalten. "Der Schlagstock zeigte keine Wirkung", sagte ein weiterer Beamter. Die Aktivistinnen und Aktivisten zu Beginn des Protestzuges hätten auch ein verstärktes Transparent getragen, das der Polizei das Aufrechterhalten der Sperrkette erschwert habe, hieß es.

Der erste Gas-Einsatz sei dann durch den Kommandanten angeordnet worden, der zweite Pfefferspray-Nebel aus eigener Entscheidung abgegeben worden. Die Gewalt sei jedenfalls klar von den Protestierenden ausgegangen und nicht von der Exekutive, hieß es.

Die Polizei hatte damals mindestens 143 Personen wegen des Verdachts der schweren gemeinschaftlicher Gewalt, des Widerstands gegen die Staatsgewalt und der schweren Körperverletzung festgenommen. Im Februar wurde das Verfahren jedoch von der Staatsanwaltschaft Wien gegen alle beschuldigten Klimaaktivistinnen und Klimaaktivsten eingestellt.

Darauf berief sich auch Lahner. "Die Information über Wurfgeschosse stammt von der Landespolizeidirektion (LPD) Wien und erwies sich als unzutreffend", so Lahner. Die LPD hatte damals erklärt es seien pyrotechnische Gegenstände bei den Protestierenden gefunden worden. Lahner verwies in diesem Zusammenhang auf den Ermittlungsakt. Die Pyrotechnika seien nämlich außerhalb des Kessels sichergestellt worden, so Lahner. "Das ist also auch kein Argument dafür, die Menschen im Kessel großflächig zu pfeffern", sagte er der APA. Die Behörde könne solche Maßnahmen nicht mit "unrichtigen Informationen" rechtfertigen.

Der Vertreter der Landespolizeidirektion betonte vor Gericht, die Sperrkette sei das gelindeste Mittel gewesen. "Die Demonstranten haben sich dieser jedoch bewusst widersetzt", so der Jurist. Die Einsatzkräfte hätten in der Folge alleine deswegen Pfefferspray großflächig einsetzen müssen, um ein Nachlassen des Drucks der Demonstrantinnen und Demonstranten zu bewirken. Die Verwendung des Reizgases sei zudem durch eine Art Zeichen angekündigt worden.

Die Richterin erklärte die Verhandlung am Nachmittag kurz vor 16.00 Uhr für beendet. Ein Urteil in der Causa wird nun schriftlich in mehreren Wochen erwartet. Die Taktik der Polizei im Zuge der Demonstrationen gegen die Europäische Gaskonferenz hatte vergangenes Jahr breite Diskussionen ausgelöst. Amnesty International zeigte sich damals "besorgt über die Kriminalisierung friedlicher Proteste". Die Grünen, die FPÖ sowie die NEOS brachten daraufhin Anfragen an das Justiz- sowie an das Innenministerium ein.

ribbon Zusammenfassung
  • Bei der Verhandlung in Wien um den Pfefferspray-Einsatz der Polizei bei Protesten gegen die Gaskonferenz 2023 wurden am Montag weitere Zeugen befragt.
  • Eine Amnesty International Juristin berichtete von exzessiver Polizeigewalt gegen Demonstranten, während Polizisten der Einsatzeinheit Tirol ihre Sprühstöße verteidigten.
  • Obwohl 143 Personen festgenommen wurden, stellte die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren gegen die Klimaaktivisten aus Beweisgründen ein.