APA/APA (AFP)/DOMINIC LIPINSKI

Zeitung muss über Gerichtsniederlage gegen Meghan berichten

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Im Rechtsstreit von Herzogin Meghan (39) gegen die Zeitung "Mail on Sunday" hat die Ehefrau von Prinz Harry einen weiteren Erfolg verbucht. Das Blatt muss an prominenter Stelle über das Urteil gegen den eigenen Verlag berichten, so ein Londoner Gericht. Die Zeitung muss die Texte auf dem Titel und der Seite Drei einer Ausgabe drucken. Außerdem muss in der Online-Ausgabe eine Woche lang derselbe Hinweis inklusive eines Links zur Gerichtsentscheidung gepostet werden.

Das Londoner Gericht hatte den "Mail"-Verlag Associated Newspapers zur Zahlung von zunächst 450.000 Pfund (rund 520.000 Euro) für die Kosten des Verfahrens verpflichtet. Meghan fordert die Rückgabe von Kopien handgeschriebener Briefe an ihren Vater. Die Zeitung hatte in mehreren Artikeln daraus zitiert.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Rechtsstreit von Herzogin Meghan (39) gegen die Zeitung "Mail on Sunday" hat die Ehefrau von Prinz Harry einen weiteren Erfolg verbucht.
  • Das Blatt muss an prominenter Stelle über das Urteil gegen den eigenen Verlag berichten, so ein Londoner Gericht.
  • Die Zeitung muss die Texte auf dem Titel und der Seite Drei einer Ausgabe drucken.
  • Meghan fordert die Rückgabe von Kopien handgeschriebener Briefe an ihren Vater.