Zehn Monate Haft nach tödlichem Alko-Unfall in Kärnten
Richterin Claudia Bandion-Ortner sagte in ihrer Urteilsbegründung: "Dieser Fall zeigt klar auf, wohin Alkohol am Steuer führen kann. Und zwar zu einer Katastrophe für die Opfer, ihre Familien und für die Lenkerin selbst." Und: "Da können noch so viel Kontrollen stattfinden, die Leute werden einfach nicht gescheiter." Sie habe ein Urteil "mit Signalwirkung" gefällt: "Aus Gründen der Generalprävention kann das nicht bedingt nachgesehen werden." Mildernd war der Frau ihre Unbescholtenheit und ihr Geständnis zugute gekommen.
Wie Staatsanwältin Krenare Fida sagte, sei die 25-Jährige mit einer Freundin in einer Bar in Velden gewesen. "Auch die Angeklagte hat hier Wodka getrunken - obwohl sie gewusst hatte, dass sie noch ihre Freundin mit ihrem Auto heimbringen musste", so die Staatsanwältin. In den frühen Morgenstunden fuhr die Angeklagte dann mit drei weiteren jungen Frauen im Auto wieder in Richtung Klagenfurt. Im Fahrzeug lief laute Musik: "Eine der Mitfahrerinnen wollte die Lenkerin noch darauf aufmerksam machen, dass sie viel zu schnell fährt, aber das war wegen der Musik wohl nicht möglich", erklärte die Vertreterin der Anklage.
In einer auf 50 km/h beschränkten Zone war das Auto laut Gutachten mit mindestens 105 km/h unterwegs, als es schließlich von der Straße abkam: Es überfuhr einen Radweg, wobei ein Reifen platzte und der Pkw frontal gegen eine Betonstützmauer einer Unterführung prallte. Bei der Lenkerin, die zu diesem Zeitpunkt einen Probeführerschein hatte, wurden 1,37 Promille gemessen.
"50 km/h-Tafel nicht gesehen"
Mit leiser Stimme gab schließlich die 25-Jährige vor Richterin Bandion-Ortner ihre Erinnerungen an den Abend wieder. "Sie hatten einen Probeführerschein, Sie dürften eigentlich überhaupt nichts trinken. Warum dann trotzdem?", wollte die Richterin wissen. Eine Freundin hatte ihr gesagt, sie solle auch etwas trinken: "Sonst würde ich so grantig schauen." "Aber trotzdem haben Sie die Verantwortung als Fahrerin", hielt Bandion-Ortner fest. Es seien auch nur zwei Vodka-Red Bull gewesen, meinte die Angeklagte. "Das muss aber schon etwas mehr gewesen sein, bei dem Promillegehalt", bemerkte die Richterin. Sie wäre nicht gefahren, wenn sie sich betrunken gefühlt hätte, betonte die 25-Jährige.
In den frühen Morgenstunden stiegen die vier jungen Frauen schließlich ins Auto. Normalerweise halte sie sich auch an die Geschwindigkeitsbeschränkungen, gab die Angeklagte an. Allerdings habe sie die 50-km/h-Tafel nicht gesehen, weil sie sich gerade umgedreht habe: "Dann bin ich von der Straße abgekommen, ein Reifen ist geplatzt, wir haben geschrien und dann war schon die Wand da." In Panik sei sie ausgestiegen und habe zusehen müssen, wie zwei Autos einfach an der Unfallstelle vorbeifuhren, bevor sie bewusstlos wurde.
"Leichtsinn schaltete Vernunft aus"
Wie viel zu schnell die 25-Jährige unterwegs war, wurde durch die Ausführungen des Sachverständigen deutlich: Das Auto war mit 105 km/h unterwegs, obwohl für die Kurve eine Kurvengrenzgeschwindigkeit von 66 km/h berechnet wurde - darunter versteht man die maximal mögliche Geschwindigkeit, mit der ein Fahrzeug eine Kurve stabil durchfahren kann, ohne die Bodenhaftung zu verlieren. Beim Anprall wirkten gewaltige Kräfte auf die Unfallopfer: "Und zwar das 32-Fache des Körpergewichtes. Bei einem Körpergewicht von 60 Kilogramm wirken also 1,9 Tonnen auf den Körper", so der Sachverständige.
"Es ist einfach tragisch, wie so eine leichtsinnige Entscheidung die Vernunft ausgeschaltet hat", fasste Staatsanwältin Fida in ihrem Plädoyer zusammen, "noch dazu, wenn man die Verantwortung für drei weitere Menschenseelen trägt." Schon bei einem Promillegehalt von 0,8 könne man von einer groben Fahrlässigkeit ausgehen - da sei die Angeklagte weit drüber gewesen. Hinzu komme die mehr als doppelte Überschreitung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Zusammenfassung
- Eine 25-jährige Bosnierin wurde am Landesgericht Klagenfurt zu zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt, nachdem sie mit 1,37 Promille und mindestens 105 km/h in einer 50-km/h-Zone einen tödlichen Unfall verursacht hatte.
- Bei dem Unfall nach einer Halloweenparty kam eine 18-Jährige ums Leben, während die Lenkerin und zwei weitere junge Frauen schwer verletzt wurden.
- Das nicht rechtskräftige Urteil soll laut Richterin Claudia Bandion-Ortner eine Signalwirkung haben und betont die Bedeutung von Generalprävention gegen Alkohol am Steuer.
