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Zahnarzt mit Kinderporno-Sammlung zu fünf Monaten verurteilt

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In Linz wurde ein Zahnarzt nicht rechtskräftig zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Mediziner fasste bereits im August 2021 wegen Drogenweitergabe an Minderjährige fünf Monaten bedingt und einer Geldstrafe aus. Der 60-Jährige soll laut Staatsanwalt eine "Riesensammlung" von Kinderpornos besessen haben und in seiner Praxis Mitarbeiterinnen heimlich beim Umkleiden gefilmt haben.

Der Staatsanwalt hielt dem Mediziner vor, im Juli und August 2017 im Umkleideraum seiner Ordination ein Handy aufgestellt zu haben. Durch die Ausrichtung der Kamera soll er Blick auf den Geschlechtsbereich der heimlich gefilmten Mitarbeiterinnen gehabt haben. Mindestens acht dieser Videos habe er bis zur Sicherstellung im Februar vergangenen Jahres auf Datenträgern gesichert.

Ermittler fanden auf den sichergestellten Datenträgern an die 10.000 Pornobilder - auf 400 sollen Mädchen unter 18 bzw. 14 Jahren zu sehen sein. Seit dem Jahr 2000 soll der Zahnarzt die einschlägigen Dateien auf mehreren externen Festplatten abgespeichert haben.

Praxis nach "Schmutzkübelkampagne" geschlossen

Der Verteidiger des Zahnarztes hatte schon zu Beginn des Prozesses - er lief seit Jänner - von einer "unglaublichen Schmutzkübelkampagne" gegen seinen Mandanten gesprochen. Mittlerweile ist dessen Ordination geschlossen. Der Anwalt brachte auch einen Antrag wegen Befangenheit und Kompetenzüberschreitung des Gutachters ein. Der Informatiker habe die Einteilung der Fotos in volljährige, minderjährige und unmündige Mädchen getroffen und "pädophile Neigungen" beim Angeklagten festgestellt. Der Rechtsvertreter kritisierte die fehlende medizinische Grundlage bei der Altersfeststellungen. Das Gericht veranlasste noch im Jänner ein Ergänzungsgutachten von jenem Experten, was den Prozess in die Länge zog.

Angeklagter will nichts von Kinderpornos gewusst haben

Der Angeklagte selbst beteuerte, von der Existenz der Kinderpornos nichts gewusst zu haben. Als er wegen eines Bandscheibenvorfalls als Dentist drei Jahre pausierte, sei er als Fotograf bei einigen Studios eingestiegen, erklärte er dem Gericht. Als diese Zusammenarbeit im Streit endete, habe er sein Equipment, auf das alle Fotografen hätten zugreifen können, in einen "Karton geschmissen". Seitdem würde dieser bei ihm herumstehen. Im besagten Karton fand man dann bei der Hausdurchsuchung die Festplatten mit den Pornos.

Umkleide-Kamera wegen verschwundenem Geld? 

Das heimliche Filmen in der Umkleidekabine stellte der Arzt nicht in Abrede. Allerdings habe er die Handyaufnahmen nur deshalb gemacht, um das Verschwinden von Geld aus der Kaffeekasse an der Rezeption zu klären. Für den Staatsanwalt ein "an den Haaren herbeigezogener Rechtfertigungsversuch", wie er im Abschlussplädoyer betonte. Dem Angeklagten sei es darum gegangen "möglichst viel nackte Haut" zu sehen.

Nichtigkeitsbeschwerde

Die Richterin sprach den Zahnarzt in beiden Anklagepunkten schuldig und verhängte eine Zusatzstrafe von fünf Monaten bedingter Haft. Der Verteidiger kündigte umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Nach wie vor bezweifelt er die Expertise des Gutachters, der etwa manipulierte Pornobilder nicht als solche erkannt haben will.

Außerdem meinte er, dass von den "angeblich tausenden Bildern" nur 146 übrig geblieben seien - 22 doppelte dabei mitgezählt. 87 Fotos würden einen Quellenhinweis von einer registrierten Homepage verfügen. "Zum Schluss reden wir über zwei Handvoll Fotos von nackten Mädchen und keinen pornografischen Darstellungen", hatte er u.a. sein Plädoyer für einen Freispruch begründet.

ribbon Zusammenfassung
  • In Linz wurde ein Zahnarzt nicht rechtskräftig zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.
  • Der Mediziner fasste bereits im August 2021 wegen Drogenweitergabe an Minderjährige fünf Monaten bedingt und einer Geldstrafe aus.
  • Der 60-Jährige soll laut Staatsanwalt eine "Riesensammlung" von Kinderpornos besessen haben und in seiner Praxis Mitarbeiterinnen heimlich beim Umkleiden gefilmt haben.
  • Sein Anwalt kündigte Nichtigkeitsbeschwerde an.
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