APA/GEORG HOCHMUTH

Wiener Kriminalbeamter wegen Amtsmissbrauchs verurteilt

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Ein Wiener Kriminalbeamter ist am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen wegen Amtsmissbrauchs, Verletzung des Amtsgeheimnisses und grob fahrlässiger Verletzung der Freiheit der Person zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Das Gericht ging davon aus, dass er verbotenerweise mehrfach aus rein privatem Interesse Suchanfragen - etwa nach dem ehemaligen Model Cathy Lugner - im polizeiinternen Protokollierungssystem (PAD) getätigt hatte. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Weiters wurde er schuldig erkannt, in einem Suchtgift-Verfahren ein Gutachten, das einen festgenommenen Beschuldigten entlastet hatte, nicht unverzüglich der Justiz übermittelt zu haben. Das führte dazu, dass der Verdächtige einige Zeit weiter in U-Haft saß. Seiner Frau hatte der "Kieberer" eines späten abends Bildschirmfotos aus einem Ermittlungsakt geschickt, um ihr zu dokumentieren, dass er noch in der Arbeit war - auch dazu wurde er verurteilt.

Von sämtlichen weiteren Anklagepunkten wurde der Angeklagte freigesprochen. Da das Strafausmaß unter einem Jahr liegt, wäre bei Rechtskraft des Urteils kein automatischer Amtsverlust verbunden. Ob es dienstrechtliche Folgen gibt - der Beamte ist seit drei Jahren vom Dienst suspendiert - hätten dann ausschließlich die Disziplinarbehörde zu entscheiden.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Wiener Kriminalbeamter ist am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen wegen Amtsmissbrauchs, Verletzung des Amtsgeheimnisses und grob fahrlässiger Verletzung der Freiheit der Person zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
  • Das Gericht ging davon aus, dass er verbotenerweise mehrfach aus rein privatem Interesse Suchanfragen - etwa nach dem ehemaligen Model Cathy Lugner - im polizeiinternen Protokollierungssystem (PAD) getätigt hatte.
  • Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
  • Weiters wurde er schuldig erkannt, in einem Suchtgift-Verfahren ein Gutachten, das einen festgenommenen Beschuldigten entlastet hatte, nicht unverzüglich der Justiz übermittelt zu haben.
  • Das führte dazu, dass der Verdächtige einige Zeit weiter in U-Haft saß.
  • Von sämtlichen weiteren Anklagepunkten wurde der Angeklagte freigesprochen. Da das Strafausmaß unter einem Jahr liegt, wäre bei Rechtskraft des Urteils kein automatischer Amtsverlust verbunden.

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