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Wiener Bierwirt bekommt Mordprozess

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Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen einen mordverdächtigen Bierwirt Anklage erhoben, der am 29. April 2021 in Wien-Brigittenau mit zwei gezielten Schüssen aus einer Faustfeuerwaffe seine Ex-Freundin vorsätzlich getötet haben soll. Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger will gegen die Mordanklage keinen Einspruch erheben. Ein Termin für den Prozess steht allerdings noch nicht fest.

Zusätzlich hat die Anklagebehörde die - zeitlich unbefristete - Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Ausschlaggebend dafür sind die gutachterlichen Feststellungen des beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen Siegfried Schranz. Der bescheinigt dem Bierwirt zwar Zurechnungsfähigkeit im Tatzeitpunkt, kommt aber zum Schluss, dass dieser eine psychische Störung aufweist, die einer seelisch-geistigen Abnormität höheren Grades gleichkommt, welche ursächlich für die Bluttat war. In der Anklageschrift, die der APA vorliegt, ist von einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung mit vorwiegend emotional instabilen, impulsiven, dependenten und dissozialen Anteilen" die Rede. Zudem soll der regelmäßige Konsum von Benzodiazepinen, Alkohol und Kokain beim Angeklagten Verhaltensstörungen bewirkt haben.

Dieses Gemenge macht den Bierwirt nach Ansicht von Schranz derart gefährlich, dass der Sachverständige mit "hoher Wahrscheinlichkeit" davon ausgeht, dass der Bierwirt ohne die im Maßnahmenvollzug gewährleisteten haftbegleitenden therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten weitere Tötungsdelikte sowie andere Taten mit schweren Folgen begehen könnte. Die Staatsanwaltschaft hält daher im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs die Unterbringung des 43-Jährigen in einer Sonderstrafanstalt für zwingend erforderlich.

Die erschossene Frau - eine Krankenschwester - soll wenige Tage vor den tödlichen Schüssen ihre 15-jährige Beziehung zu dem 43-Jährigen endgültig beendet gehabt haben. Darauf soll er bewaffnet in ihrer Wohnung aufgetaucht sein, in der sich ein Nachbar und dessen 13-jährige Tochter aufhielten. In Gegenwart der beiden soll er der Frau zunächst in den Oberschenkel und dann in den Kopf geschossen haben. Laut Anklage forderte er anschließend den Nachbarn auf, die Wohnung zu verlassen und seine eigene Tochter, die zu diesem Zeitpunkt im Hof spielte, zu adoptieren. Er werde "in 20 Jahren rauskommen" (gemeint: aus dem Gefängnis, Anm.), dann wolle er sie sehen.

Wie der Anklageschrift zu entnehmen ist, lief der geschockte Nachbar in seine Wohnung und verriegelte diese. Der Bierwirt folgte ihm, läutete Sturm und verlangte Alkohol, woraufhin ihm der Nachbar "durch ein Fenster eine Flasche Bacardi Superior 0,7 Liter und eine Flasche Eristoff Red 0,7 Liter reichte. Damit setzte sich der Angeklagte im Hof auf eine Bank, trank beide Flaschen nahezu zur Gänze aus und wartete auf die Polizei, die ihn kurze Zeit später festnahm" (Anklageschrift).

Der Angeklagte hatte es vor der inkriminierten Tat zu einiger unrühmlicher Berühmtheit gebracht, indem er einen Rechtsstreit mit der Grünen Klubobfrau Sigrid Maurer anzettelte. Seit dieser Zeit soll auch sein Alkohol- und Drogenkonsum zugenommen haben, was in der Beziehung mit seiner Freundin zu massiven Problemen führte.

Etwa eine Woche vor den tödlichen Schüssen - die Frau erlag trotz rascher Hilfe in einem Spital ihren Verletzungen - war es bereits zu einem gefährlichen Zwischenfall in der Wohnung der 35-Jährigen gekommen. Der Bierwirt verhielt sich der Familie der Frau derart ungehörig, dass der Vater der 35-Jährigen den Mann aus den Räumlichkeiten warf. Darauf zog der 43-Jährige eine Schusswaffe, repetierte, richtete sie auf den Schwiegervater und feuerte dann über dessen Kopf in den Türstock. Nach dem Vorfall wurde keine Anzeige erstattet, jedoch beendete die 35-Jährige nun endgültig die Beziehung zu dem Gastronomen.

"Es tut ihm furchtbar leid", meinte nun sein Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger im Gespräch mit der APA. Er habe die Tat "im Zustand voller Berauschung" begangen und sei deshalb nicht schuldfähig, sagte Arbacher-Stöger.

Eine Straftat im Vollrausch schließt die Anklagebehörde auf Basis der gutachterlichen Feststellungen des Psychiaters allerdings aus. Demzufolge hätte der Bierwirt nämlich im Tatzeitpunkt 12,6 Promille intus gehabt, würden die von ihm behaupteten Mengen an Alkohol, die er seit dem 28. April vertilgt haben will, den Tatsachen entsprechen. "Abgesehen davon, dass der Angeklagte eine solche Alkoholisierung nicht überlebt hätte, widerspricht sie auch den im Blut nachgewiesenen Werten", wird in der Anklageschrift nüchtern vermerkt. Die bei der Festnahme erwiesene Alkoholisierung des 43-Jährigen lässt sich aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde "einwandfrei aus dem Nachtrunk erklären", also den Alkoholika, die dem 43-Jährigen vom Nachbarn der Getöteten überlassen wurden.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen einen mordverdächtigen Bierwirt Anklage erhoben, der am 29. April 2021 in Wien-Brigittenau mit zwei gezielten Schüssen aus einer Faustfeuerwaffe seine Ex-Freundin vorsätzlich getötet haben soll.
  • Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger will gegen die Mordanklage keinen Einspruch erheben.
  • Wie der Anklageschrift zu entnehmen ist, lief der geschockte Nachbar in seine Wohnung und verriegelte diese.