APA/APA/dpa-Zentralbild/Peer Grimm

Noch kein Urteil im Welser Prozess wegen Kurpfuscherei

14. Aug. 2025 · Lesedauer 3 min

Der Prozess in Wels gegen eine Russin wegen Kurpfuscherei, gewerbsmäßigen Betrugs, Urkundenfälschung und fahrlässiger Körperverletzung ist Donnerstagabend auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Es werden noch weitere Gutachten erstellt, außerdem hatten sich drei der zwölf Zeuginnen entschuldigt. Der 43-jährigen wird vorgeworfen, ohne vorgeschriebene Ärzteausbildung Beautyeingriffe durchgeführt zu haben. Sie versicherte, an der Uni in Moskau Heilkunde studiert zu haben.

Die angebliche Ärztin soll von November 2021 bis Juli 2024 in ihrer Wohnung sowie in diversen Schönheitssalons in ganz Österreich Kundinnen Botox-, Hyaluron und Fett-Weg-Spritzen gesetzt haben, wofür sie zwischen 150 und 250 Euro verlangt haben soll. Die Mittel will sie in Apotheken bestellt oder bei Seminaren etwa in Prag, wo sie eine Ausbildung zur Kosmetikerin absolviert habe, bezogen haben. Durch eine fehlerhafte Botox-Behandlung sei "bei einer Patientin eine unerwünschte Faltenbildung oberhalb einer Augenbraue entstanden, wodurch diese (fahrlässig) am Körper verletzt worden" sei, hieß es im Strafantrag. Die Frau erstattete im März 2023 in Wels bei der Polizei Anzeige, worauf die Ermittlungen begannen.

Zumindest neun vermeintlich illegale Behandlungsfälle wurden bekannt, der Gesamtbetrag liegt bei rund 1.500 Euro. Bei einer Hausdurchsuchung wurden offenbar gefälschte Dokumente gefunden, die eine vermeintliche Absolvierung eines Medizinstudiums (und weiterer Zusatzausbildungen) belegten.

"Der zentrale Anklagepunkt der Kurpfuscherei ist nicht haltbar", sagte hingegen der Verteidiger. "Meine Mandantin ist Ärztin, hat das Studium abgeschlossen." Der Anwalt legte am Donnerstag dem Gericht ein Diplom samt Anlage der abgelegten Prüfungen von der Uni in Moskau vor. Seine Mandantin erkläre sich daher "nicht schuldig". Heuer im Juli habe sie vor Ort die Anfrage an die Uni Moskau gestellt und das Diplom erhalten, meinte die Russin auf Nachfrage des Einzelrichters. Laut Interpol soll die Angeklagte jedoch nicht als Studentin an besagter Uni gelistet sein, so die Ermittlungen.

Von 1998 bis 2004 Heilkunde studiert

"Von 1998 bis 2004 habe ich Heilkunde studiert", sagte sie auf Nachfrage der Staatsanwältin. Das Studium sei Voraussetzung für Medizin. Praktiziert habe sie nicht, da sie im Oktober 2004 in Österreich um Asyl angesucht habe. Erst in Wien habe sie dann in einer Praxis gearbeitet. In der Corona-Zeit sei dies ohne Nostrifikation möglich gewesen. Die Ärztekammer habe die entsprechende Bestätigung erteilt, hielt der Anwalt fest.

Die generell notwendige Anerkennung in Österreich habe sie aus Zeitgründen bis heute nicht beantragt. "In den 21 Jahren haben Sie nicht die Zeit gehabt, das ausländische Studium in Österreich anerkennen zu lassen?", fragte die Staatsanwältin nach. Wegen ihrer mangelhaften Sprachkenntnisse sei es "schwierig" gewesen, die notwendigen Prüfungen in Deutsch abzulegen. Das entsprechende Sprachniveau C1 habe sie nicht geschafft, absolvierte nur erfolgreich den Sprachkurs für Niveau A2.

Für Sachverständigen kein echtes Dokument

Der gerichtliche Sachverständige hatte eine schon vorab vorgelegte Urkunde über das Medizinstudium an der Uni Moskau auf ihre Echtheit geprüft. Dieses Dokument sei "nicht nachvollziehbar von autorisierter Stelle ausgestellt" worden, es könne von "jedermann" stammen, hielt der Sachverständige fest. So wurde etwa kein dokumentenechtes Sicherheitspapier mit Wasserstempel verwendet. "Daher könne gesagt werden, dass es sich nicht um ein echtes Dokument handelt", so sein Fazit.

Das erst am Donnerstag dem Einzelrichter präsentierte Diplom wird der Experte nun in einem Ergänzungsgutachten prüfen. Außerdem wurde noch ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben, dass die Körperverletzung des einen Opfers abklären soll. Bei dem noch nicht festgelegten weiteren Verhandlungstermin sollen dann auch noch die drei Zeuginnen gehört werden.

Zusammenfassung
  • Der Frau wird vorgeworfen, ohne in Österreich anerkannte Ärzteausbildung zwischen November 2021 und Juli 2024 mindestens neun Beautyeingriffe – etwa Botox- und Hyaluron-Spritzen – durchgeführt und dafür insgesamt rund 1.500 Euro kassiert zu haben.
  • Die Angeklagte behauptet, von 1998 bis 2004 in Moskau Heilkunde studiert zu haben, doch laut Sachverständigem ist ihr Diplom vermutlich gefälscht und Interpol fand keinen Nachweis ihres Studiums an der Uni Moskau.