APA/APA/THEMENBILD/BARBARA GINDL

Weiter Kritik des RH zum Verkehrsstrafen-System

0

Der Rechnungshof (RH) hat eine Follow-up-Überprüfung zum österreichischen Verkehrsstrafen-System durchgeführt und weiterhin Kritik daran geübt. Nach wie vor gibt es kein bundesweit abrufbares Verwaltungsstrafen-Register. Außerdem fehlen Verordnungen für einheitliche Strafgeldbeträge bei den abgekürzten Verfahren der Strafverfügung, der Anonymverfügung sowie der Organstrafverfügung sowie einheitliche Straftoleranzen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Die Kritikpunkte hat der RH bereits im Jahr 2019 veröffentlicht. Geprüft worden waren erneut das Innen- sowie Verkehrsministerium sowie die Länder Niederösterreich, Oberösterreich sowie die Strafabwicklung der Asfinag. In Österreich sind neben dem Bund auch die jeweiligen Bundesländer, Gemeinden sowie die Asfinag für Verkehrsstrafen zuständig. Von den früheren Empfehlungen seien zwar 79 Prozent zur Gänze oder teilweise umgesetzt worden. Zentrale Punkte fehlen jedoch noch.

Die im Interesse der Bürgerinnen und Bürger angestrebte, bundesweite Harmonisierung der Strafhöhen und Straftoleranzen sowie die Bemühungen, die Verfahrenseffizienz bei Verkehrsstrafen zu erhöhen, zeigten gegenüber dem Vorbericht erste Erfolge, so der RH: So war es zwar gelungen, eine gesetzliche Grundlage zur Vereinheitlichung der Strafhöhen bei den abgekürzten Verfahren zu schaffen, die darauf aufbauenden Verordnungen des zuständigen Verkehrsministeriums sind allerdings noch ausständig, berichtet der Rechnungshof. Mit den Verordnungen zu den Anonymverfügungen würde zugleich österreichweit einheitlich festgelegt werden, welche Delikte anonymverfügungsfähig sind und welche nicht. Laut dem Bericht hat das Verkehrsministerium zwar bereits bis zum Februar vier Verordnungsentwürfe auf fachlicher Ebene fertig ausgearbeitet. Sie sollen "im Laufe des ersten nächsten Halbjahres" in Begutachtung gehen, hieß es dazu auf Nachfrage der APA im Ministerium. Derzeit erfolge noch die Prüfung auf allfälligen Anpassungsbedarf in Folge der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Für ein österreichweit abrufbares Verwaltungsstrafregister ist der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt zuständig. Es ist - trotz Initiativen des Innenministeriums sowie der Länder Niederösterreich und Oberösterreich - noch ausständig. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hatte dazu bereits Vorarbeiten geleistet und eine Umsetzung für die laufende Legislaturperiode - also bis 2024 - in Aussicht gestellt, berichtet der Rechnungshof.

Weil es kein zentrales Verwaltungsstrafen-Register gibt, war es den Strafbehörden kaum möglich, eventuell offene Geldforderungen oder Freiheitsstrafen außerhalb der eigenen Zuständigkeitsbereiche zu erkennen. Diese sind in der Regel die Grenzen der jeweiligen Bezirkshauptmannschaften. Wiederholungstäter zu identifizieren, um dies beim Strafausmaß zu berücksichtigen, war daher nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, kritisierte der Rechnungshof.

Weiterhin uneinheitlich sind in Österreich auch die Straftoleranzen bei der Übertretung von Geschwindigkeitsbegrenzungen. Dafür sind die Länder zuständig. In Oberösterreich kamen erlassmäßig festgelegte Straftoleranzen zur Anwendung, Niederösterreich gab diese nicht bekannt, hieß es im RH-Bericht 2019. "Das koordinierte Vorgehen bei Straftoleranzen war bereits mehrfach Thema in den jährlichen Landesverkehrsreferententagungen, wobei noch kein österreichweiter Konsens gefunden werden konnte", schreibt der Rechnungshof aktuell.

Mit der bundesweiten Kooperation zum Verwaltungsstrafenprogramm, der sogenannten VStV-Kooperation, setzten Bund und Länder einen gemeinsamen Meilenstein im Hinblick auf ein papierloses und effizientes Verwaltungshandeln. Verbesserungen gelangen auch bei der EU-weiten Verfolgung von Verkehrsstrafen, wobei nun auch Mautdelikte EU-weit verfolgt werden konnten, berichtete der Rechnungshof. Er empfahl außerdem, nach dem Vorbild der VStV-Kooperation eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur mobilen elektronischen Erfassung und Bearbeitung von Anzeigen, Organmandaten und Sicherheitsleistungen zu etablieren.

Das Innenministerium solle die zu erwartenden Gesamtkosten zur elektronischen Erfassung und Bearbeitung von Anzeigen, Organmandaten und Sicherheitsleistungen inklusive der Umsetzung und des laufenden Betriebs einer mobilen elektronischen Anwendung ("Mobile App") aktualisieren und deren budgetäre Bedeckung sicherzustellen. Dazu wäre ein Lastenheft mit vollständigem Funktionsumfang zu erstellen und mit den Ländern abzustimmen. Ebenso wäre mit den Ländern die gemeinsame Kostentragung zu verhandeln und vertraglich zu vereinbaren, empfahl der RH dem Innenministerium.

Der Rechnungshof führte die Follow-up-Prüfung von Dezember 2021 bis Februar 2022 durch. Darüber hinaus analysierte er die Entwicklung der Organmandate und Anzeigen im Zeitraum 2017 bis 2021, die Erträge bzw. Einnahmen aus Verkehrsstrafen mit dem Fokus auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie die bisherigen Erfahrungen mit dem im Sommer 2021 beschlossenen "Raserpaket". Eine finale Beurteilung der Wirksamkeit des "Raserpakets" war nicht möglich, weil es erst kurze Zeit und nur in Teilen in Kraft war.

Die Anzahl der Organmandate und Anzeigen nahm im Zeitraum 2017 bis 2021 von 8,42 Mio. auf 8,34 Mio. österreichweit leicht ab. Der Bund nahm 2021 knapp 140 Millionen Euro an Verkehrsstrafen und Mautdelikten ein, 2020 waren es 136,22 Millionen gewesen. Die verkehrsärmeren Phasen in der Corona-Pandemie verleiteten nach Einschätzung des Innenministeriums mitunter zu höheren Überschreitungen der Tempolimits und trugen damit zu höheren Strafgeldeinnahmen bei. Auch die Asfinag profitierte von den Strafen, hier waren es 2021 insgesamt 112,77 Millionen Euro und 2020 in Summe 115,68 Millionen Euro.

(S E R V I C E - Follow-up-Bericht des Rechnungshofes zu Verkehrsstrafen online unter http://go.apa.at/Fs75Wkmt)

ribbon Zusammenfassung
  • Der Rechnungshof (RH) hat eine Follow-up-Überprüfung zum österreichischen Verkehrsstrafen-System durchgeführt und weiterhin Kritik daran geübt.
  • Für ein österreichweit abrufbares Verwaltungsstrafregister ist der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt zuständig.
  • In Oberösterreich kamen erlassmäßig festgelegte Straftoleranzen zur Anwendung, Niederösterreich gab diese nicht bekannt, hieß es im RH-Bericht 2019.

Mehr aus Chronik