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Waffenverbot für Gefährder im Ministerrat beschlossen

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Im Ministerrat ist heute, Mittwoch, ein obligatorisches Waffenverbot für Gefährder beschlossen worden. "Wir machen aus der bisherigen Kann- eine Muss-Bestimmung und minimieren damit das Risiko für Frauen und auch für Kinder", sagte die Frauensprecherin der Grünen, Meri Disoski, die den Beschluss initiiert hatte.

Die Änderung des Waffengesetzes stellt demnach klar, dass im Falle eines ausgesprochenen Annäherungs- und Betretungsverbots künftig auch ein obligatorisches Waffenverbot gilt. "Neu ist auch, dass im Fall einer Waffenabnahme die Behörde künftig prüft, ob Voraussetzungen für ein dauerhaftes Waffenverbot gegeben sind. Liegen diese vor, werden vorhandene Schusswaffen Gewalttätern dauerhaft entzogen", erläuterte Disoski.

"Es ist unvorstellbar, dass es bisher in Österreich nicht selbstverständlich war, Schusswaffen in Fällen von häuslicher Gewalt sofort einzuziehen und eben nicht wieder auszuhändigen", meinte die Frauensprecherin. Von den 21 Tötungsdelikten an Frauen im Jahr 2021 seien sieben mit Schusswaffen durchgeführt worden.

"Der Kampf gegen Gewalt in den eigenen vier Wänden ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Polizei ist hierbei ein wichtiger Akteur im Schutz von Gewaltopfern, der vor allem notwendige Akutmaßnahmen setzen kann. Die Erweiterung der gesetzlichen Befugnisse ist ein wichtiger Schritt, um die Arbeit der Polizei im Gewaltschutz noch effektiver zu gestalten", sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP).

Seit 2021 wird der Kampf gegen häusliche Gewalt dem Innenministerium zufolge auch durch speziell ausgebildete Polizistinnen und Polizisten verstärkt. Seit 1. September 2021 müssen Gefährder, gegen die ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, an einer sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung in einer Beratungsstelle für Gewaltprävention teilnehmen. "Gewalt ist weder im privaten Zusammenleben noch in der Öffentlichkeit tolerierbar", betonte Nehammer.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Änderung des Waffengesetzes stellt demnach klar, dass im Falle eines ausgesprochenen Annäherungs- und Betretungsverbots künftig auch ein obligatorisches Waffenverbot gilt.
  • Von den 21 Tötungsdelikten an Frauen im Jahr 2021 seien sieben mit Schusswaffen durchgeführt worden.
  • "Gewalt ist weder im privaten Zusammenleben noch in der Öffentlichkeit tolerierbar", betonte Nehammer.

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