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Waffen-Posting nach Grazer Amoklauf: Diversion für Teenager

Heute, 09:22 · Lesedauer 2 min

Ein unbedachtes Posting in der Chatgruppe seiner Schulklasse hat einen 15-Jährigen am Mittwoch vor das Strafgericht in Ried gebracht: Kurz nach dem Amoklauf von Graz hatte er ein Foto von einer Waffe samt Patronenhülsen gepostet, versehen mit dem Wort "Peng!" und dem Hinweis, man solle sich nicht mit ihm anlegen. Die Staatsanwaltschaft wertete das als gefährliche Drohung an die 17 Mitglieder der Chatgruppe. Vorerst kam der einsichtige Jugendliche mit einer Diversion davon.

Der unbescholtene Bursch, der die Schule gerade beendet hat und auf Jobsuche ist, hatte am 15. Juni seinen erwachsenen Bruder zum Schießstand begleiten dürfen. Von dort setzte er das Posting ab, das Inhalt des Strafantrags war - nur fünf Tage nach dem Amoklauf von Graz, der zehn Tote gefordert hat. Seine Anwältin betonte, er habe "nicht Angst und Schrecken verbreiten", sondern nur "cool sein" wollen.

Der Jugendliche selbst gab sich vor Gericht kleinlaut. Ja, er wisse, was in Graz passiert sei, man habe damals in der Schule darüber gesprochen und eine Schweigeminute abgehalten, sagte er auf eine entsprechende Frage des Richters. Wo der auf einer Dummheitsskala von eins bis zehn seine Tat einordnen würde? "Bei 14." Aufgrund der Einsichtigkeit wurde dem Burschen eine Diversion angeboten. Er bekommt einen Bewährungshelfer, der ihn bei der Jobsuche unterstützen soll. Wenn er sich bis dahin nichts zuschuldenkommen lässt, wird das Verfahren in einem Jahr eingestellt. Sowohl der 15-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft waren einverstanden. Der Richter gab dem Jugendlichen noch einen Tipp mit auf den Weg: Er möge doch künftig "ein bissi sensibler sein mit dem Thema".

Zusammenfassung
  • Ein 15-Jähriger postete am 15. Juni, nur fünf Tage nach dem Amoklauf von Graz mit zehn Toten, ein Foto einer Waffe samt Patronenhülsen und dem Wort "Peng!" in die Chatgruppe seiner Schulklasse mit 17 Mitgliedern.
  • Die Staatsanwaltschaft wertete dies als gefährliche Drohung und brachte den Jugendlichen vor Gericht, wo er seine Tat auf einer Dummheitsskala mit "14" einstufte und sich einsichtig zeigte.
  • Der Jugendliche erhielt eine Diversion mit Bewährungshelfer; das Verfahren wird nach einem Jahr eingestellt, sofern er sich nichts zuschulden kommen lässt.