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Verteidiger: "Strukturelles Totalversagen" im Strafvollzug

Heute, 17:56 · Lesedauer 3 min

Gleichermaßen besorgt wie tief betroffen reagiert die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen (VÖStV) auf den Sonderprüfbericht der Volksanwaltschaft zur Lage psychisch Erkrankter im Strafvollzug. Philipp Wolm, seit Herbst 2023 Präsident der VöStV, ortet im Gespräch mit der APA ein "strukturelles Totalversagen des österreichischen Strafvollzugs." Auch zu anderen aktuellen rechtspolitischen Fragen bezieht Wolm Stellung.

"Die Feststellungen der Volksanwaltschaft machen kein Einzelfallversagen sichtbar. Das ist ein strukturelles Totalversagen des österreichischen Strafvollzugs im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen", betont Wolm. Bezogen auf besonders drastische Einzelfälle, die im Prüfbericht erwähnt werden, hält Wolm fest: "Wer Minderjährige ohne psychiatrische Betreuung monatelang sich selbst überlässt, wer schwer erkrankte Insassen in der Sicherheitsabteilung verwahrt statt behandelt und wer psychisch schwerkranke weibliche Insassen unter fragwürdigen Bedingungen isoliert unterbringt, nimmt schwere gesundheitliche Schäden und Menschenrechtsverletzungen billigend in Kauf." Das sei "nicht nur fachlich unhaltbar, sondern rechtsstaatlich inakzeptabel." Der Staat verletze damit seine Schutzpflicht in gravierender Weise: "Das darf nicht folgenlos bleiben."

Besonders empörend findet der VÖStV-Präsident die in der Justizanstalt (JA) Schwarzau angedachte und dann wieder verworfene Überlegung, eine psychisch kranke Insassin zeitweise in einem Metallkäfig unterzubringen. Das ähnle "einem Guantanamo im idyllischen Niederösterreich."

Die VÖStV fordert "Akut-Investitionen" in den Strafvollzug, was Personal, Ausbildung und Betreuung betrifft. Das Justizwachepersonal gehöre aufgestockt und entlastet, die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten müssten verbessert werden. "Die psychologische, psychiatrische und sozialarbeiterische Betreuung muss in allen Justizanstalten massiv ausgeweitet werden", bekräftigt Wolm, der sich für eine "grundlegende Reform des Strafvollzugs" ausspricht: "Es muss ein modernes Strafvollzugsgesetz umgesetzt werden, das die Resozialisierung tatsächlich ins Zentrum stellt und menschenrechtskonforme Haftbedingungen garantiert."

Dazu gehöre der Ausbau von Haftalternativen: "Die chronisch überfüllten Justizanstalten müssen mit einer weiteren Forcierung von gelinderen Mitteln, dem elektronisch überwachten Hausarrest und gemeinnützigen Leistungen entlastet werden."

Gerade in Zusammenschau mit mehreren jüngst bekannt gewordenen Todesfällen in Haft gibt der aktuelle Bericht der Volksanwaltschaft der Strafverteidiger-Vereinigung zu denken. "Die Achtung und der Schutz der Menschenwürde gelten uneingeschränkt auch im Strafvollzug und stellen einen unverrückbaren Maßstab staatlichen Handelns dar. Wo Freiheitsentzug vollzogen wird, trifft den Staat eine gesteigerte Verantwortung für die körperliche und psychische Unversehrtheit der Betroffenen", hält VÖStV-Präsident Wolm fest. Hinweise auf strukturelle Defizite, unzureichende Betreuung oder mögliche Pflichtverletzungen würden besonders schwer wiegen und bedürften einer konsequenten und transparenten Aufarbeitung.

VÖStV für unabhängige Führung der Bundesstaatsanwaltschaft

Was die im Werden begriffene Bundesstaatsanwaltschaft betrifft, spricht sich die Strafverteidiger-Vereinigung für eine unabhängige, fachliche Führung aus. "Das Dreier-Gremium sollte im Sinne der Rechtsstaatlichkeit mit Experten aus Wissenschaft und Anwaltei besetzt werden", schlägt VÖStV-Präsident Wolm vor. Behielte man die Positionen nur Richtern und Staatsanwälten vor, würde die neue Weisungsspitze ungewollt einen Schattenstaat-Charakter erhalten.

Was das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Sicherstellung von Datenträgern und der darauf folgenden Änderung der Strafprozessordnung (StPO) betrifft, weisen die Strafverteidiger Vorbehalte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zurück. Die WKStA hatte zuletzt den mit der Gesetzesänderung verbundenen "Mehraufwand" und die "exzessive Nutzung von Beschuldigtenrechten" beklagt sowie auf "besondere Probleme bei der Beschlagnahme von besonders geschützten Daten von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Medieninhabern" hingewiesen.

"Bei allem Verständnis für unterschiedliche Interessenslagen und Ansichten erlaube ich mir die persönliche Anmerkung, dass sich ein Rechtsstaat durch die Ausübung von Beschuldigtenrechten und den Schutz des Anwalts- und Redaktionsgeheimnisses auszeichnet", hält dem Wolm entgegen. Fundamentale Grundrechte sollten vom Staat "nicht als lästig empfunden werden".

Zusammenfassung
  • VÖStV-Präsident Philipp Wolm fordert Akut-Investitionen in Personal, Ausbildung und Betreuung sowie eine grundlegende Reform des Strafvollzugs mit Fokus auf Resozialisierung und menschenrechtskonforme Haftbedingungen.
  • Die VÖStV spricht sich für eine unabhängige Führung der neuen Bundesstaatsanwaltschaft aus und betont, dass Grundrechte wie das Anwalts- und Redaktionsgeheimnis zentrale Elemente des Rechtsstaats sind.