Verteidiger im Prozess gegen Høiby fordert Freispruch
Die Verteidigung sieht es demnach nicht als erwiesen an, dass Marius Borg Høiby vier Frauen nach norwegischem Recht vergewaltigt hat, während diese laut Anklage schliefen und sich nicht zur Wehr setzen konnten. Videos, die der Angeklagte selbst während der mutmaßlichen Taten gemacht haben soll, seien keine eindeutigen Beweise - und ohne solche stehe Høibys Wort gegen das der Frauen, so Verteidiger Petar Sekulic.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch dafür plädiert, Høiby in 39 von 40 Anklagepunkten zu verurteilen und eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten Haft für Mette-Marits Sohn gefordert. Lediglich für einen Verstoß gegen ein Kontaktverbot solle Høiby freigesprochen werden.
Die Zeit, die er schon in Untersuchungshaft verbracht hat - es sind rund zwei Monate -, soll von der Haftstrafe abgezogen werden. In diesem Punkt sind sich Staatsanwälte und Verteidiger einig. Außerdem verlangt die Anklage ein zweijähriges Kontaktverbot zu einer von Høibys Ex-Freundinnen.
Der 29-Jährige ist unter anderem wegen vier Fällen von Vergewaltigung nach norwegischem Recht, häuslicher Gewalt gegen zwei Ex-Freundinnen, zahlreicher Verstöße gegen Kontaktverbote, Beleidigung von Polizisten, eines Drogen-Transports sowie mehrerer Verkehrsdelikte angeklagt. Einige der Taten hat Høiby eingeräumt. Die Vergewaltigungsvorwürfe hatte er aber bestritten. Das Urteil wird erst später erwartet. Høiby bleibt vorerst in Untersuchungshaft.
Zusammenfassung
- Im Prozess gegen Marius Borg Høiby fordert die Verteidigung einen Freispruch von allen vier Vergewaltigungsvorwürfen und sieht keine eindeutigen Beweise für eine Verurteilung.
- Die Staatsanwaltschaft verlangt eine Verurteilung in 39 von 40 Anklagepunkten, fordert eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten sowie ein zweijähriges Kontaktverbot zu einer Ex-Freundin.
- Die rund zwei Monate Untersuchungshaft sollen auf die mögliche Haftstrafe angerechnet werden, das Urteil steht noch aus und Høiby bleibt vorerst in Untersuchungshaft.
