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Vater soll Baby gewürgt haben: Drei Jahre Haft

23. Okt. 2025 · Lesedauer 2 min

Ein 29-jähriger Salzburger, der laut Anklage im Jänner 2024 im Flachgau seine neun Monate alte Tochter gewürgt haben soll, ist am Donnerstag bei einem fortgesetzten Prozess am Landesgericht Salzburg zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Dem bisher unbescholtenen Mann wurde absichtliche, schwere Körperverletzung angelastet. Er sprach von einem Unfall. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, wie Gerichtssprecherin Christina Bayrhammer erklärte.

Zu dem Vorfall kam es in einer Wohnung im Flachgau. Der Angeklagte war mit seiner Tochter allein zu Hause. Seine damalige Freundin und Mutter des gemeinsamen Kindes sei wegen Erledigungen außer Haus gewesen, sagte er zu Prozessbeginn im Jänner.

Er sei damals mit dem Kind auf der großen Couch im Wohnzimmer gelegen, erklärte der Kindesvater vor dem Schöffensenat. Plötzlich sei seine Tochter mit dem Kopf voran von der Couch gefallen. Reflexartig habe er sie mit der Hand im Schulterbereich und am Hals aufgefangen. Sie habe etwa zwei Minuten geschrien, sich dann wieder beruhigt und weitergespielt.

Der gerichtsmedizinische Gutachter hat allerdings festgestellt, dass die Verletzungen des Kindes nicht mit der Verantwortung des Beschuldigten in Einklang zu bringen seien. Es handle sich um unregelmäßige Einblutungen in der Haut und im Gewebe, teils flächen-und streifenförmig.

Gerichtsmediziner: Stumpfe Gewalteinwirkung

"Es ist von einer stumpfen Gewalteinwirkung mit quetschender Komponente über viele Sekunden auszugehen. Wir sprechen von Würgemalen", erläuterte der Sachverständige. "Das Würgetrauma ist als eine schwere Verletzung zu klassifizieren."

Der Beschuldigte lebt nicht mehr bei Mutter und Kind. Er darf die Tochter zweimal in der Woche drei Stunden sehen, aber nur unter Beaufsichtigung der Mutter, wie er bei dem Prozess erklärte.

Zusammenfassung
  • Ein 29-jähriger Salzburger wurde am Landesgericht Salzburg zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er laut Anklage im Jänner 2024 seine neun Monate alte Tochter im Flachgau gewürgt haben soll.
  • Der gerichtsmedizinische Sachverständige stellte fest, dass die Verletzungen des Kindes – darunter unregelmäßige Einblutungen und Würgemale – auf eine stumpfe Gewalteinwirkung mit quetschender Komponente über viele Sekunden zurückzuführen sind.
  • Der Vater darf seine Tochter, die zum Tatzeitpunkt neun Monate alt war, nur noch zweimal pro Woche für jeweils drei Stunden und ausschließlich unter Aufsicht der Mutter sehen; das Urteil ist nicht rechtskräftig.