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Urteil gegen oö. Zahnarzt wegen Drogenweitergabe bestätigt

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In einer ersten Strafsache hat ein Zahnarzt aus Oberösterreich nun ein rechtmäßiges Urteil: Wegen Weitergabe von Drogen an Minderjährige von August 2020 bis Februar 2021 hat das Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag das erstinstanzliche Urteil - fünf Monate bedingte Haft und 3.000 Euro Strafe - bestätigt. Damit ist der Mediziner mit seiner Berufung abgeblitzt, bestätigte ein OLG-Sprecher oö. Medienberichte am Freitag.

Gegen den 59-Jährigen läuft aber noch ein zweiter Strafprozess wegen des Verdachts der pornografische Darstellung Minderjähriger. Zudem soll er Mitarbeiterinnen in der Umkleidekabine seiner inzwischen geschlossenen Praxis heimlich gefilmt haben. Mindestens acht dieser Videos wurden bei der Hausdurchsuchung im Februar 2021 gefunden. Zudem wurden Datenträger mit rund 10.000 Pornobildern - auf 400 sollen Mädchen unter 18 bzw. 14 Jahren zu sehen sein - sichergestellt. Seit dem Jahr 2000 soll der Zahnarzt die einschlägigen Dateien auf mehreren externen Festplatten abgespeichert haben. Der Angeklagte beteuert seine Unschuld. Nach dem ersten Verhandlungstag im Jänner wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt.

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  • Damit ist der Mediziner mit seiner Berufung abgeblitzt, bestätigte ein OLG-Sprecher oö. Medienberichte am Freitag.

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