Toter Tiroler Psychiatriepatient - Ermittlungen eingestellt
Es hätten sich keine Hinweise auf Fremdverschulden ergeben, betonte Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr: "Die Mediziner trifft keine Schuld." Mayr verwies dabei auf zwei eingeholte Sachverständigengutachten - ein gerichtsmedizinisches und eines im Bereich der inneren Medizin. Die Fixierung des Patienten sei jedenfalls rechtmäßig gewesen, dieser habe ein "hohes Aggressionspotenzial" aufgewiesen. Zudem sei die medikamentöse Behandlung ausreichend und aus dem Grund erfolgt, einer Lungenembolie vorzubeugen. An dieser starb der 28-Jährige letztlich. Der Mann war nach einer Reanimation mehrere Tage hirntot gewesen, bis schließlich die Maschinen abgeschaltet wurden.
Zu dem Vorfall war es am 23. Februar gekommen. Ärzte und Pfleger hatten offenbar aufgrund mehrerer psychotischer Schübe des an Schizophrenie erkrankten Patienten beschlossen, diesen wiederholt mit Gurten an ein Bett zu fixieren und Beruhigungsmittel zu verabreichen.
Zusammenfassung
- Das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung nach dem Tod eines 28-jährigen Psychiatriepatienten an der Innsbrucker Klinik wurde eingestellt.
- Zwei Sachverständigengutachten kamen zu dem Schluss, dass die Fixierung des Patienten mit hohem Aggressionspotenzial rechtmäßig war und keine Hinweise auf Fremdverschulden vorliegen.
- Der Patient, der am 23. Februar nach mehreren psychotischen Schüben fixiert und medikamentös behandelt wurde, starb letztlich an einer Lungenembolie, war mehrere Tage hirntot und wurde schließlich von den Maschinen genommen.