Testpflicht in Tirols Skigebieten gilt nicht für Tourengeher

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Das Land hat die Verordnung für die seit Montag geltende Testpflicht in Tirols Skigebieten nochmals konkretisiert. Jene Personen, die zum Zweck der Ausübung des Ski- und Snowboardsports unmittelbar vor Betreten einer Skipiste eine Liftanlage benutzt haben, müssen einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test mitführen. Personen, die Skipisten als Aufstiegsmöglichkeiten nutzen - also Pistentourengeher - sind von der Verordnung ausgenommen, hieß es.

"Obwohl die Clusteranalysen der AGES zeigen, dass es so gut wie keine Fälle gibt, wo die Ansteckung beim Skifahren passiert ist, kommen wir mit der nunmehrigen Verordnung den Forderungen des Gesundheitsministeriums nach", meinte Sportreferent und LHStv. Josef Geisler (ÖVP). Der darauf hinwies, dass er den Unmut der Bevölkerung verstehen könne, aber "nur so ist es gelungen, das Gesundheitsministerium davon zu überzeugen, die Skigebiete für die Tirolerinnen und Tiroler weiter offen zu halten", so Geisler.

Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert waren, brauchen keinen negativen Corona-Test. Sie brauchen aber eine ärztliche Bestätigung. Auch Kinder unter zehn Jahren sind von der Verordnung ausgenommen. Selbsttests, wie beispielsweise die sogenannten "Nasenbohrertests", sind für die Skipisten kein anerkannter Nachweis, teilte das Land mit. Kontrolliert werden soll die Verordnung stichprobenartig von der Polizei sowie den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes von den Gesundheitsbehörden.

Auch wenn viele Skigebiete angekündigt hätten, den Skibetrieb nach den Semesterferien einzustellen, so ging Geisler dennoch davon aus, dass es auch in den nächsten Wochen für die Tiroler Familien noch die Möglichkeit zum Skifahren geben wird. Die Bergbahnen Sölden hatten am Montag bereits auf Facebook mitgeteilt, den Betrieb einzustellen. Man sehe sich "leider nicht mehr in der Lage, einen zufriedenstellenden und verantwortungsvollen Skibetrieb zu garantieren", hieß es in einem Posting.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Land hat die Verordnung für die seit Montag geltende Testpflicht in Tirols Skigebieten nochmals konkretisiert.
  • Personen, die Skipisten als Aufstiegsmöglichkeiten nutzen - also Pistentourengeher - sind von der Verordnung ausgenommen, hieß es.
  • Sie brauchen aber eine ärztliche Bestätigung.
  • Die Bergbahnen Sölden hatten am Montag bereits auf Facebook mitgeteilt, den Betrieb einzustellen.