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Terroristische Vereinigung: Syrer in Eisenstadt verurteilt

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Ein 26-jähriger Syrer ist am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich 2015 in seiner Heimat der Terror-Organisation "Jaish al-Sunna" angeschlossen haben soll.

Um für die terroristische Vereinigung zu werben, soll er ein Foto von sich mit einem gefallenen Soldaten der staatlichen syrischen Armee verbreitet haben. Der Mann bekannte sich teilweise schuldig. Vom Vorwurf des versuchten Mordes wurde er freigesprochen.

Zwei Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf dem Syrer, der 2020 als Flüchtling nach Österreich kam und in Güssing untergebracht war, die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation sowie Urkundenfälschung vor. Das Geschworenengericht sprach ihn in diesen Punkten schuldig. Die zwei Jahre Haft muss er absitzen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.

Vorgeworfen wurden dem 26-Jährigen auch terroristische Straftaten des zumindest versuchten Mordes, weil angenommen wurde, dass er gezielt in die Richtung von Soldaten der staatlichen syrischen Armee geschossen habe. Von diesem Vorwurf wurde er aber freigesprochen.

Postings auf Facebook 

Ausgeforscht wurde der Syrer aufgrund von Fotos auf Facebook und einer Handyauswertung. Das Bild, mit dem er für die Terror-Organisation geworben haben soll, zeigt ihn bei einem Kontrollpunkt in der Uniform der Vereinigung, wie er sich mit einem Fuß auf einen gefallenen Soldaten der staatlichen Armee stellt, in der Hand ein Gewehr hält und den Zeigefinger der anderen Hand noch oben streckt.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 26-jähriger Syrer ist am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich 2015 in seiner Heimat der Terror-Organisation "Jaish al-Sunna" angeschlossen haben soll.
  • Um für die terroristische Vereinigung zu werben, soll er ein Foto von sich mit einem gefallenen Soldaten der staatlichen syrischen Armee verbreitet haben.
  • Der Mann bekannte sich teilweise schuldig. Vom Vorwurf des versuchten Mordes wurde er freigesprochen.