APA/APA (dpa)/Benjamin Liss

Strafbefehl nach Traktorunfall mit zwei toten Kindern

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Nach dem Traktorunfall im Allgäu mit zwei toten Kindern aus Vorarlberg im vergangenen Juli ist nun gegen den Vater des damals 13-jährigen Lenkers Strafbefehl erlassen worden. Darin wird dem Mann, zugleich Halter des Traktors, fahrlässige Tötung in zwei Fällen und vorsätzliches Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen, berichteten Vorarlberger Medien unter Berufung auf deutsche Quellen.

Nach dem Traktorunfall im Allgäu mit zwei toten Kindern aus Vorarlberg im vergangenen Juli ist nun gegen den Vater des damals 13-jährigen Lenkers Strafbefehl erlassen worden. Darin wird dem Mann, zugleich Halter des Traktors, fahrlässige Tötung in zwei Fällen und vorsätzliches Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen, berichteten Vorarlberger Medien unter Berufung auf deutsche Quellen.

Der 13-Jährige hatte im Juli 2019 auf einer Alm in Balderschwang eine Rundfahrt mit dem Traktor unternommen. In der Frontschaufel des Gefährts - die nicht für den Personentransport zugelassen war - saßen zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren sowie ein zehnjähriger Bub. Infolge einer Unachtsamkeit des 13-jährigen Lenkers kam der Traktor vom Weg ab und stieß gegen einen Baumstumpf. Dabei wurden die 13-Jährige und der Zehnjährige aus der Frontschaufel geschleudert und vom Traktor überrollt. Sie starben noch am Unfallort. Der 13-Jährige und das zwölfjährige Mädchen blieben körperlich unverletzt, wurden aber schwer traumatisiert.

Zunächst erhob die Staatsanwaltschaft Kempten Anklage gegen den Vater des strafunmündigen Lenkers, nahm diese dann auf Anregung des Gerichts aber zurück und beantragte einen Strafbefehl, den das Amtsgericht Sonthofen nun erlassen hat. Unter einem Strafbefehlsverfahren versteht das deutsche Recht ein vereinfachtes Verfahren, das ohne mündliche Hauptverhandlung und per schriftlichem Strafbefehl abgeschlossen wird. Nach Ansicht des Gerichts wusste der Vater, dass sein Sohn mit dem Traktor unterwegs war, und er hätte sich erkundigen müssen, was sein Sohn mit dem Traktor plante, als er ihn ihm überließ. Zudem ging die Fahrt zumindest teilweise über öffentlichen Grund. Dort muss ein Traktorfahrer mindestens 16 Jahre alt sein und einen Führerschein haben.

Gegen den Vater wurde im Strafbefehl eine Freiheitsstrafe von vier Monaten mit Bewährung auf drei Jahre verhängt, zudem muss er 3.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Falls der Mann dagegen binnen zwei Wochen keinen Einspruch erhebt, findet keine Hauptverhandlung statt.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach dem Traktorunfall im Allgäu mit zwei toten Kindern aus Vorarlberg im vergangenen Juli ist nun gegen den Vater des damals 13-jährigen Lenkers Strafbefehl erlassen worden.
  • Der 13-Jährige hatte im Juli 2019 auf einer Alm in Balderschwang eine Rundfahrt mit dem Traktor unternommen.
  • Zudem ging die Fahrt zumindest teilweise über öffentlichen Grund.
  • Falls der Mann dagegen binnen zwei Wochen keinen Einspruch erhebt, findet keine Hauptverhandlung statt.

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