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Stark alkoholisierter Wiener zielte mit Waffe auf Polizisten

Heute, 10:53 · Lesedauer 2 min

Mit fast vier Promille Alkohol im Blut hat am Freitagabend ein Wiener in der Donaustadt mit einer Waffe auf Polizisten gezielt. Der 41-Jährige stahl zuvor vier Wodkaflaschen aus der Wohnung einer Nachbarin. Als die 18-Jährige ihn darauf ansprach, zuckte er aus und bedrohte zunächst die junge Frau mit einer Waffe. Diese holte die Polizei, was den Wiener nicht davon abhielt, auch die Beamten mit einer Langwaffe zu bedrohen. Er wurde überwältigt, entwaffnet und festgenommen.

Wie die Polizei am Samstag berichtete, mussten schlussendlich mehrere Streifenwagen und die Sondereinheit Wega zur Wohnung auf der Wagramer Straße ausrücken. Die 18-Jährige gab an, dass sie eigentlich ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zu dem 41-Jährigen pflegte. Er habe auch einen Schlüssel zu ihrer Wohnung. Auf diesem Weg dürfte der Mann auch die Flaschen mit Hochprozentigem gestohlen haben. Als ihn die Frau zur Rede stellte, bedrohte er sie mit der Waffe.

In der Wohnung wurden mehrere Airsoft-Waffen, eine Luftdruckpistole sowie zwei Messer vorgefunden und sichergestellt. Der Mann befand sich auch am Samstag noch in Polizeigewahrsam. Aufgrund seiner starken Alkoholisierung war bisher keine Einvernahme möglich, sagte Polizeisprecher Philipp Haßlinger. Gegen ihn wurden auch ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Weitere Ermittlungen zu dem Vorfall sind im Gange.

Zusammenfassung
  • Ein 41-jähriger Wiener hat am Freitagabend mit fast vier Promille Alkohol im Blut in der Donaustadt vier Wodkaflaschen aus der Wohnung einer 18-jährigen Nachbarin gestohlen und diese sowie später auch Polizisten mit einer Waffe bedroht.
  • Mehrere Streifenwagen und die Sondereinheit Wega waren im Einsatz, um den stark alkoholisierten Mann zu überwältigen und festzunehmen; in seiner Wohnung wurden mehrere Airsoft-Waffen, eine Luftdruckpistole und zwei Messer sichergestellt.
  • Gegen den 41-Jährigen wurden ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen, eine Einvernahme war wegen seiner Alkoholisierung bislang nicht möglich.