Staatsanwalt: "Kein Zweifel, Grasser ist schuldig"

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Der Buwog-Prozess neigt sich dem Ende zu. Die beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk finden in ihren Schlussplädoyers eindeutige Worte.

In den fast drei Jahren der Hauptverhandlung habe die Verteidigung "Nebelgranaten" geworfen und versucht abzulenken, aber es gebe keinen Zweifel: "Tatsächlich ist Grasser im Sinne der erhobenen Vorwürfe schuldig", sagte Oberstaatsanwalt Alexander Marchart.

"Niemand steht über dem Gesetz", sagte Marchart in Richtung des Erstangeklagten, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Oberstaatsanwalt Gerald Denk sprach von einem "Verbrechen unglaublicher Tragweite". Die Ankläger forderten sowohl in der Causen Buwog als auch Terminal Tower Linz Schuldsprüche für alle Angeklagten.

Ainedter: "Man kann sich aussuchen wem man glaubt"

Die Vorgangsweise in Linz, Schmiergeld für eine Handlung des damaligen Finanzministers zu fordern, sei die gleiche gewesen wie bei der Privatisierung der Bundeswohnungen, wo eine Millionenprovision floss. Dies sei ein Beweis für den "Tatplan" der vier Freunde Grasser, seines Trauzeuge Walter Meischberger, des Ex-Lobbyisten Peter Hochegger und des Immobilienmaklers Ernst Karl Plech, zu dem der Belastungszeuge Willibald Berner ausgesagt hatte.

"Kleinere und größere Lügen"

Grasser habe gemeinsam mit seinen Freunden in die eigene Tasche gewirtschaftet. Er habe mitkassiert "zu unser aller Nachteil, zum Nachteil der Steuerzahler". Grasser habe bei der Bundeswohnungsprivatisierung im Gerichtssaal den "Unwissenden" gespielt, letztlich habe aber er über die Informationen verfügt und die Entscheidung in der Hand gehabt.

Die Staatsanwälte warfen Grasser dabei "kleinere und größere Lügen" vor. Nachdem die Buwog-Provision im Herbst 2009 medial bekannt wurde, sei "Hektik" ausgebrochen. Grasser und Plech sollten herausgehalten werden, alles Geld aus der Provision sollte Meischberger zugeordnet sein. Gefälschte Verträge seien im Nachhinein erstellt worden, der mitangeklagte damalige Anwalt Gerald Toifl habe das ganze organisiert. Toifl habe seiner Mitarbeiterin gesagt, von Grasser dürfe nichts offengelegt werden, sonst sei dieser "mausetot" und müsse auswandern.

Telekom war "Selbstbedienungsladen"

Während die Ausführungen der Vertreter der Anklagebehörde zu den Causen Buwog und Terminal Tower Linz umfangreich waren, blieb Marchart bei seinem Plädoyer zur ebenfalls angeklagten Causa Telekom kurz - hier liegen zwei Teilgeständnisse vor. Wobei nicht nur die "zugestandenen Fakten" zum Nachteil der teilstaatlichen Telekom Austria gewesen seien. "Die Telekom war ein Selbstbedienungsladen", so Marchart.

Marchart ging dann auch noch auf die Villen-Causa ein, also das Haus vom Zweitangeklagten Meischberger in Wien Döbling, das er verkauft haben soll, um seine Steuerschulden zu bezahlen. Hier wird Meischberger Prozessbetrug in einem Zivilrechtsverfahren vorgeworfen, er selbst sieht sich weiterhin als "außerbücherlicher Eigentümer" des Hauses. Und er sieht sich von seinen damaligen Freunden beim Hausverkauf übervorteilt, was Marchart anders interpretiert: "Wenn es um den eigenen Vorteil geht, dann kennt Meischberger keine Freunde mehr."

Nach den in ruhigem Ton vorgetragenen Ausführungen der zwei Oberstaatsanwälte war die Vertreterin der Republik Österreich, Marlies Schefer, am Wort. Sie forderte von den Angeklagten 9,8 Mio. Euro plus 4 Prozent Zinsen, seitdem die Zahlungen geleistet wurden. Das Beweisverfahren habe auch nach Ansicht der Finanzprokuratur ergeben, dass Grasser zu einer Schädigung der Republik beigetragen habe. "Ein Machthaber ist nicht nur verpflichtet, keine Bestechungsgelder anzunehmen, sondern sämtliche Zahlungen an den Machtgeber herauszugeben", so die Juristin der Finanzprokuratur.

ribbon Zusammenfassung
  • Die beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk finden in ihren Schlussplädoyers eindeutige Worte.
  • In den fast drei Jahren der Hauptverhandlung habe die Verteidigung "Nebelgranaten" geworfen und versucht abzulenken, aber es gebe keinen Zweifel:
  • "Tatsächlich ist Grasser im Sinne der erhobenen Vorwürfe schuldig", sagte Oberstaatsanwalt Alexander Marchart.
  • Oberstaatsanwalt Gerald Denk sprach von einem "Verbrechen unglaublicher Tragweite".
  • Die Ankläger forderten sowohl in der Causen Buwog als auch Terminal Tower Linz Schuldsprüche für alle Angeklagten.

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