Schwere Körperverletzung - Vorarlberger Polizist verurteilt
Eine Frau hatte am Tag der Tat die Polizei wegen häuslicher Gewalt an ihren Wohnort in Feldkirch gerufen. Als die Polizei kam, standen die beiden Söhne der Frau, 29 und 31 Jahre alt, in der Tür. Die Anruferin sagte, dass mittlerweile alles wieder in Ordnung sei. Der Beamte wollte das nicht ohne Kontrolle akzeptieren und hakte deshalb nach, ob er das Haus betreten dürfe, um Nachschau zu halten. Daraufhin beleidigte und beschimpfte ihn der jüngere Hausbewohner.
Der Polizeibeamte verlor die Beherrschung und versetzte dem Älteren mehrere Faustschläge gegen den Kopf. Dieser hielt sich schützend die Hände vors Gesicht, weshalb durch die Schläge sein Mittelhandknochen gebrochen wurde. Der Polizeibeamte führte den Mann ab, brachte ihn zu Boden und schlug weiter auf den bereits im Gesicht stark Blutenden ein. "Jetzt reicht es", forderte laut Aussage vor Gericht ein Polizeikollege. Neben der gebrochenen Hand erlitt der 31-Jährige eine Schädelprellung und Hämatome im Gesicht. Er musste zwei Mal an der Hand operiert werden und war über sechs Wochen im Krankenstand.
Der Beamte wurde wegen schwerer Körperverletzung unter Ausnutzung einer Amtsstellung zu acht Monaten bedingter Haft und 2.160 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Dem Opfer wurden 1.000 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen.
"Von Schuldübernahme oder Reue war kein Funke zu spüren", so die vorsitzende Richterin des Schöffensenates. Die Kollegen des Angeklagten bestätigten, dass in der Situation zwar Aggression vorgeherrscht habe, ein Angriff habe jedoch nicht gedroht. Somit gab es keine Rechtfertigung für die heftigen Faustschläge. Der Verurteilte wird die Entscheidung mit allen Mitteln bekämpfen, auch die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung an. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Das Opfer erlitt durch die Schläge einen Mittelhandknochenbruch, eine Schädelprellung und Hämatome im Gesicht, musste zwei Mal an der Hand operiert werden und war über sechs Wochen im Krankenstand.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da sowohl der Polizist als auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegten; dem Opfer wurden 1.000 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen.
