APA/GERT EGGENBERGER

Schuldspruch gegen Corona-Demonstrant Rutter aufgehoben

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Nachdem der ehemalige Kärntner Landtagsabgeordnete und Corona-Demo-Organisator Martin Rutter im März am Landesgericht Klagenfurt wegen Verhetzung verurteilt worden war, hat das Oberlandesgericht Graz den Schuldspruch nun aufgehoben.

Die Staatsanwaltschaft hatte Rutter vorgeworfen, auf seinem Facebook-Account gegen Homosexuelle gehetzt zu haben. Der Ex-Mandatar war an einer Demonstration im September 2020 in Wien beteiligt, bei der eine Regenbogenfahne zerrissen wurde. Rutter hatte vor Gericht jegliche Schuld bestritten und betont, seine Aussagen hätten sich ausschließlich gegen Pädophile gerichtet.

Das Urteil, vier Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 200 Tagessätze zu je vier Euro, wurde nun aufgehoben. Das berichtete zuerst die "Kleine Zeitung". Laut Gerichts-Sprecher Andreas Haidacher war die Aufhebung "formalrechtlicher Natur", die Feststellungen zum Bedeutungsinhalt der Postings seien nicht ausreichend gewesen, es habe also nicht beurteilt werden können, ob die Absicht der Verhetzung vorgelegen habe. Die Causa wird also noch einmal am Landesgericht Klagenfurt verhandelt, und zwar von einem anderen Richter oder einer anderen Richterin als beim ersten Rechtsgang.

ribbon Zusammenfassung
  • Nachdem der ehemalige Kärntner Landtagsabgeordnete und Corona-Demo-Organisator Martin Rutter im März am Landesgericht Klagenfurt wegen Verhetzung verurteilt worden war, hat das Oberlandesgericht Graz den Schuldspruch nun aufgehoben.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte Rutter vorgeworfen, auf seinem Facebook-Account gegen Homosexuelle gehetzt zu haben. Der Ex-Mandatar war an einer Demonstration im September 2020 in Wien beteiligt, bei der eine Regenbogenfahne zerrissen wurde.
  • Das Urteil, vier Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 200 Tagessätze zu je vier Euro, wurde nun aufgehoben. Das berichtete zuerst die "Kleine Zeitung". 

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