APA/APA/Symbolbild/LUKAS HUTER

Schüsse auf Haus: Waffenverbot gegen 59-Jährigen in OÖ

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Ein 59-Jähriger, der Montagnachmittag aus dem Fenster seines Einfamilienhauses in Sattledt (Bezirk Wels-Land) heraus mehrmals in Richtung eines Nachbargrundstücks geschossen hat, ist mit einem Waffenverbot belegt und angezeigt worden. Bei seiner Einvernahme war er nicht geständig, sondern gab an, das Luftdruckgewehr von einem Freund geborgt zu haben, um Vögel abzuschießen, so die oö. Polizei.

Ein 59-Jähriger, der Montagnachmittag aus dem Fenster seines Einfamilienhauses in Sattledt (Bezirk Wels-Land) heraus mehrmals in Richtung eines Nachbargrundstücks geschossen hat, ist mit einem Waffenverbot belegt und angezeigt worden. Bei seiner Einvernahme war er nicht geständig, sondern gab an, das Luftdruckgewehr von einem Freund geborgt zu haben, um Vögel abzuschießen, so die oö. Polizei.

Der 23-jährige Nachbar hatte die Polizei verständigt, nachdem er am Montag um 13.55 Uhr gemeinsam mit seinem Vater eine Einkerbung am Garagentor, Einschusslöcher an der Fassade, am Garagentor und an einem Fensterrahmen entdeckt hatte, berichtete die Landespolizeidirektion Oberösterreich am Dienstag. Der Schütze wurde - von einem Großaufgebot an Beamten - festgenommen, mittlerweile aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Bei einer Hausdurchsuchung fanden Beamte das Luftdruckgewehr, mit dem er gefeuert hatte, und Munition.

In der Nacht auf Dienstag hantierte auch ein vorerst Unbekannter in Wels mit einer Waffe. Eine Frau hatte gesehen, wie er in der Hans-Sachs-Straße mehrmals in die Luft schoss und alarmierte die Polizei. Die Beamten beobachteten im Eingangsbereich eines Altenheims einen schlanken, dunkel gekleideten Mann, der sich hinter einem Gebüsch versteckte und in Richtung Westen flüchtete. Eine Intensivfahndung verlief erfolglos. Patronenhülsen oder Beschädigungen waren keine zu finden.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 59-Jähriger, der Montagnachmittag aus dem Fenster seines Einfamilienhauses in Sattledt heraus mehrmals in Richtung eines Nachbargrundstücks geschossen hat, ist mit einem Waffenverbot belegt und angezeigt worden.
  • Bei seiner Einvernahme war er nicht geständig, sondern gab an, das Luftdruckgewehr von einem Freund geborgt zu haben, um Vögel abzuschießen, so die oö. Polizei.
  • Patronenhülsen oder Beschädigungen waren keine zu finden.

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