APA/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Schneechaos: ÖBB und Westbahn erstatten Kosten zurück

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Am Wochenende fielen zahlreiche Züge aus oder verspäteten sich, dafür kann man eine Kostenrückerstattung beantragen. Eigentlich haben Reisende bei Extremwetter allerdings kein Anrecht auf Entschädigung.

Die starken Schneefälle am vergangenen Wochenende haben in Österreich für massive Verspätungen und Ausfälle im Bahnverkehr gesorgt. Bahnreisende in Europa haben seit heuer jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung bei höherer Gewalt wie Unwettern mehr.

ÖBB und Westbahn bestätigten hingegen, Rückerstattungen wie gewohnt durchzuführen, wie der ORF-Radiosender Ö1 am Mittwoch berichtete.

Maria-Theresia Röhsler von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erklärte, grundsätzlich bekomme man bei Bahnverspätungen von mehr als einer Stunde 25 Prozent des Ticketpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent. Als gestrandeter Passagier kann laut Bericht Geld für Hotel oder Taxi zurückgefordert werden, sofern das Bahnunternehmen keine Lösung anbietet.

Außergewöhnliche Umstände kein Grund für Entschädigung

Bei Zugausfällen und -verspätungen müssen Bahnunternehmen in der EU seit Mitte Juni keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind.

Zu den Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt, zählen etwa extreme Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Personen auf dem Gleiskörper, Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug, Strafverfolgungsmaßnahmen und Sabotage oder Terrorismus.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Wochenende fielen zahlreiche Züge aus oder verspäteten sich, dafür kann man eine Kostenrückerstattung beantragen.
  • Eigentlich haben Reisende bei Extremwetter allerdings kein Anrecht auf Entschädigung.
  • ÖBB und Westbahn bestätigten aber, Rückerstattungen wie gewohnt durchzuführen, wie der ORF-Radiosender Ö1 am Mittwoch berichtete.
  • Als gestrandeter Passagier kann laut Bericht Geld für Hotel oder Taxi zurückgefordert werden, sofern das Bahnunternehmen keine Lösung anbietet.

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