Schärfere Sicherheitsvorkehrungen in Venedig zu Weihnachten
Von 22.00 Uhr am 24. Dezember bis 6.00 Uhr am 25. Dezember ist es öffentlichen Lokalen untersagt, Veranstaltungen oder musikalische Unterhaltung - einschließlich DJ-Sets - zu organisieren sowie Beschallungsanlagen zu nutzen, auch innerhalb der Lokale. Die Einschränkungen gelten für Betriebe im Umkreis von 500 Metern um Kirchen und andere religiöse Gebäude. Zudem betreffen sie zahlreiche Plätze und Zonen in Mestre und auf dem Festland.
Im selben Zeitraum sind das Ausschenken von Getränken im Freien, der ambulante Verkauf von Speisen und Getränken sowie das Hantieren mit Feuerwerkskörpern im Umkreis von 500 Metern um Gotteshäuser verboten. Lebensmittelgeschäfte müssen am Heiligen Abend um 22.00 Uhr schließen und dürfen erst ab 6.00 Uhr am ersten Weihnachtstag wieder öffnen.
Eine weitere, ebenfalls vom Bürgermeister unterzeichnete Verordnung regelt die Sicherheitsmaßnahmen zum Jahreswechsel. Von 19.00 Uhr am 31. Dezember 2025 bis 6.00 Uhr am 1. Jänner 2026 ist der Verkauf von Getränken in Glas- oder Plastikflaschen sowie in Dosen untersagt, ebenso der Ausschank im Freien. Der Konsum von Getränken auf der Straße ist verboten. In der Altstadt sind zudem temporäre Einbahnregelungen und Zugangsbeschränkungen für Fußgänger in besonders sensiblen Bereichen vorgesehen.
Zusammenfassung
- Im gleichen Zeitraum sind der Ausschank und Verkauf von Speisen und Getränken im Freien, das Hantieren mit Feuerwerkskörpern sowie der Betrieb von Lebensmittelgeschäften nach 22 Uhr untersagt.
- Zum Jahreswechsel gilt von 31. Dezember, 19 Uhr, bis 1. Jänner, 6 Uhr, ein Verkaufs- und Konsumverbot für Getränke im Freien, ergänzt durch temporäre Einbahnregelungen und Zugangsbeschränkungen in der Altstadt.
