Urlaub
Reiserücktritt bei Waldbrandgefahr: Diese Möglichkeiten gibt es
Ob es sich um Pauschalreisende oder Individualreisende handle, mache dabei jedoch einen Unterschied, hieß es am Montag in einer Aussendung des ÖAMTC.
Für Pauschalreisende gelte laut ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner: "Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände - etwa Naturkatastrophen wie Waldbrände - die Durchführung der Reise oder die Anreise erheblich beeinträchtigt oder unmöglich wird, ist ein kostenfreier Rücktritt möglich."
Bei Einschränkungen im Pauschalreiseverlauf, wie einer Sperre von Sehenswürdigkeiten ohne adäquaten Ersatz, könne eine Preisminderung in Frage kommen.
Diese Rechte haben Sie
Im Vorhinein sei entscheidend, sich kurzfristig über die aktuelle Lage zu informieren. "Wenn ein Brandgebiet die konkrete Reiseroute oder den Urlaubsort betrifft und dadurch etwa Anreise oder Aufenthalt erheblich gestört werden, kann das einen kostenlosen Rücktritt rechtfertigen", so die Expertin.
Bei Individualreisenden sei ein kostenfreier Rücktritt vom Flug nur dann möglich, wenn das Flughafengelände selbst betroffen sei. Ob die Unterkunft storniert werden könne, hänge vom jeweiligen nationalen Recht oder einer Kulanzlösung ab.
Treten Naturkatastrophen oder extreme Wetterlagen erst vor Ort auf, müsse laut Pronebner bei Pauschalreisen der Veranstalter den Rücktransport organisieren und dafür aufkommen.
Auch eine Rückerstattung eines Teils der Kosten sei möglich. Bei Individualreisen sollte mit der Reiseversicherung Absprache gehalten werden, ob für den konkreten Fall die Kosten für den Reiseabbruch übernommen werden, hieß es in der Aussendung.
Wer wegen gesperrter Flughäfen nicht nach Hause reisen könne, der habe Anspruch darauf, von Airlines oder Reiseveranstaltern betreut zu werden, etwa mit Mahlzeiten oder einer Unterkunft.
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Zusammenfassung
- Wegen der aktuell hohen Waldbrandgefahr in vielen Urlaubsländern empfiehlt der ÖAMTC, sich vor Reiseantritt über Rücktritts- und Stornomöglichkeiten zu informieren.
- Bei Pauschalreisen ist laut ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner ein kostenfreier Rücktritt möglich, wenn Naturkatastrophen wie Waldbrände die Reise oder Anreise erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen.
- Für Individualreisende ist ein kostenloser Rücktritt vom Flug nur möglich, wenn das Flughafengelände direkt betroffen ist, während die Stornierung der Unterkunft vom nationalen Recht oder Kulanz abhängt.