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Regierung will Einblick in Finanzen der muslimischen Gemeinden

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Die Regierung will im Zuge ihres "Anti-Terror-Pakets" massiv in die Rechte der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) eingreifen.

In ihrer der APA vorliegenden Novelle zum Islamgesetz ist vorgesehen, dass das Kultusamt jährlich Einblick in die Finanzen der Kultus- sowie der Moscheegemeinden erhalten muss. Sollten die Einrichtungen dies nicht vorlegen, drohen Geldbußen bis zu 72.000 Euro. Verfassungsrechtler kritisierten mehrere Vorhaben des Pakets.

Die Aufgaben einer Religionsgesellschaft werden im Islamgesetz erweitert durch die "Vorlage der Aufzeichnungen über die Rechnungslegung, insbesondere der Rechnungsabschlüsse und diesbezüglichen sonstigen Finanzunterlagen, zum Zweck der Überprüfung". Unter diesem Punkt findet sich auch das "Imame-Register", laut Text "das Führen einer Aufstellung aller ihr zugehörigen Einrichtungen und aller ihrer Funktionsträger". Auch nur "temporär tätige" Funktionsträger sollen erfasst werden.

Strafen bis zu 72.000 Euro

Sollten die Aufzeichnungen über die Rechnungslegung auf Nachfrage nicht innerhalb von sechs Wochen vorgelegt werden, drohen empfindliche Geldbußen. Für eine solche Verwaltungsübertretung drohen Religionsgesellschaft bis zu 72.000 Euro Strafe. Zur Durchsetzung von behördlichen Entscheidungen, etwa gegen "gesetz-, verfassungs- oder statutenwidrigen Beschlüssen", waren bisher nur Geldbußen "in angemessener Höhe" vorgesehen.

Auch mehr Meldepflichten sollen die Islam-Vertreter gegenüber der Kanzleramt bekommen. Bisher musste das Kultusamt nur informiert werden, wenn Funktionäre der jeweiligen Gemeinde in Haft genommen oder wenn gegen sie Gerichtsverfahren eingeleitet wurden. Außerdem gab es eine Informationspflicht bei rechtlichen Konflikten über Wahlen in der Religionsgesellschaft. Laut Gesetzesentwurf wird dies nun auch beim Wechsel von Einrichtungen einer Kultusgemeinde zur anderen und der Bekanntgabe von Funktionsträgern "auf Verlangen des Bundeskanzlers" verpflichtend.

"Imame-Register"

Nicht zuletzt findet sich auch das viel diskutierte "Imame-Register" in der Novelle des Islamgesetzes wieder, dessen Führung künftig auch zu den Aufgaben der muslimischen Gemeinden zählen soll. Konkret verlangt wird von jeder Religionsgesellschaft "das Führen einer Aufstellung aller ihr zugehörigen Einrichtungen und aller ihrer Funktionsträger", ebenso der Geistlichen. "Ausschließlich temporär tätige Funktionsträger und -trägerinnen sind aufzunehmen, sofern sie keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben", heißt es weiter.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Regierung will im Zuge ihres "Anti-Terror-Pakets" massiv in die Rechte der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) eingreifen.
  • In ihrer der APA vorliegenden Novelle zum Islamgesetz ist vorgesehen, dass das Kultusamt jährlich Einblick in die Finanzen der Kultus- sowie der Moscheegemeinden erhalten muss.
  • Sollten die Einrichtungen dies nicht vorlegen, drohen Geldbußen bis zu 72.000 Euro.

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