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Prozess um von Wiener Straßenbrücke geworfene Steine

Heute, 12:24 · Lesedauer 2 min

Weil er am 11. November 2024 teils ziegelsteingroße Steine von der Brigittenauer Brücke in die Tiefe geworfen und damit die Windschutzscheibe eines Pkw zertrümmert haben soll, ist am Mittwoch am Landesgericht gegen einen 34-jährigen Mann verhandelt worden. Die Lenkerin des getroffenen Autos wurde von Glassplittern am linken Auge verletzt - sie erlitt eine Hornhautverletzung. "Ich kann mich nicht erinnern, dass ich etwas gemacht hätte", gab der Angeklagte zu Protokoll.

Die Staatsanwältin machte dem Ungarn, der bis zu seiner Festnahme im Jänner ohne festen Unterstand in Wien gelebt hatte, zum Vorwurf, mehrere 20 bis 30 Zentimeter große Steine gezielt von der Brücke geworfen zu haben. Er habe einige die Donauufer Autobahn (A22) entlangfahrende Pkw unter Beschuss genommen. Drei Pkw wurden getroffen. Neben der zerborstenen Windschutzscheibe wurden ein Kühlergrill und ein Autodach beschädigt.

"Es kann sein, dass ich mich dort aufgehalten habe. Es gibt dort einen Park, da schlafe ich öfters", sagte der Angeklagte. Er sei allerdings nicht "der Schuldige".

Eine Funkstreife der Polizei hatte damals kurz vor Mitternacht mehrere Steine auf der A22 unter der Brigittenauer Brücke entdeckt. Als feststand, dass mehrere Fahrzeuge getroffen worden waren, wurden umgehend Erhebungen eingeleitet. In der Nähe des Tatorts wurde dann ein Rucksack entdeckt, in dem sich eine Trinkflasche befand, an der DNA-Spuren sichergestellt werden konnten.

Diese konnten einige Monate später dem Angeklagten zugeordnet werden. Der Ungar wurde Mitte Jänner festgenommen, nachdem er mit einer Eisenstange auf einen Passanten losgegangen war. Der Passant konnte ausweichen, kam dabei aber zu Sturz und verletzte sich am Hinterkopf.

Der Prozess wegen Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung musste zur Ladung weiterer Zeugen vertagt werden. Am 3. Dezember wird weiterverhandelt.

Zusammenfassung
  • Am 11. November 2024 soll ein 34-jähriger Mann mehrere 20 bis 30 Zentimeter große Steine von der Brigittenauer Brücke auf die A22 geworfen und dabei drei Pkw getroffen haben.
  • Die Lenkerin eines getroffenen Autos erlitt durch Glassplitter eine Hornhautverletzung am linken Auge, während an weiteren Fahrzeugen Schäden an Kühlergrill und Autodach entstanden.
  • Der Angeklagte wurde durch DNA-Spuren an einer Trinkflasche im Tatortbereich identifiziert, bestreitet jedoch die Tat, und der Prozess wurde zur Ladung weiterer Zeugen auf den 3. Dezember vertagt.