15 Jahre Haft für versuchten Mord in JA Wien-Josefstadt
Laut Anklage war der 18-Jährige am 14. August 2025 gegen 23.00 Uhr auf der Krankenabteilung der JA Josefstadt, wo er wegen einer Fußverletzung untergebracht war, auf das Bett eines anderen Insassen geklettert. Mit Geschirr- und Handtüchern fesselte er dem 32-Jährigen Füße und Hände, kniete sich auf den körperlich deutlich unterlegenen Mann und zog ihm ein Plastiksackerl über den Kopf, um ihn zu ersticken. Ein anderer Häftling kam dem 32-Jährigen zu Hilfe.
Ungeachtet seines fast noch jugendlichen Alters weist der Bursch bereits drei Vorstrafen auf, was bei der Strafbemessung erschwerend ins Gewicht fiel. Zuletzt wurde er im vergangenen August wegen schwerer Nötigung und Diebstahls zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der nunmehrige anklagekonforme Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus.
Der Angeklagte hatte die inkriminierten Handlungen nicht in Abrede gestellt, aber die ihm unterstellte Tötungsabsicht bestritten. Er habe gemeinsam mit dem dritten Häftling eine Flasche Desinfektionsmittel getrunken und sei davon berauscht gewesen: "Da kam ich auf die dumme Idee, das zu machen. Ich weiß bis heute nicht, was ich wollte. Ich wollte ihm nichts Schlimmes tun." Es war a b'soffene G'schicht", bekräftigte der Verteidiger des 18-Jährigen, "er hat nie dran gedacht, den anderen zu verletzen."
"Was passiert, wenn man einem ein Plastiksackerl über den Kopf streift und zuzieht?", wandte sich darauf der vorsitzende Richter an den Angeklagten. "Da kriegt man keine Luft", erwiderte dieser. - "Und dann?" - "Stirbt man."
Dass es nicht so weit kam, hatte der Angegriffene dem dritten Häftling zu verdanken. Der 21-Jährige zog den Angreifer vom Körper des Gefesselten, worauf ihm der 18-Jährige einen Faustschlag ins Gesicht versetzte. Der Helfer kassierte eine Rissquetschwunde über einem Auge. Der 32-Jährige blieb unverletzt.
Gutachter empfahl Maßnahmenvollzug
"Er ist zu mir aufs Bett gekommen und hat sich auf mich gesetzt. Er war viel zu schwer", schilderte das Opfer der Tat. Genau konnte er sich an die Vorgänge nicht mehr erinnern, weil er "schon halbwegs geschlafen" habe, wie der 32-Jährige zu Protokoll gab.
Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann stufte den 18-Jährigen zwar als zurechnungs- und damit schuldfähig ein, bescheinigte ihm aber eine schwere Persönlichkeitsstörung, die ihn laut Gutachter gefährlich macht. Für den Fall einer Verurteilung hielt Hofmann die Unterbringung nach § 21 Absatz 2 StGB im so genannten Maßnahmenvollzug für geboten. Ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen wäre nach der Entlassung des Mannes zu befürchten, dass dieser neuerlich Straftaten mit schweren Folgen begeht, warnte Hofmann.
Zusammenfassung
- Ein 18-jähriger Häftling der Justizanstalt Wien-Josefstadt wurde wegen versuchten Mordes an einem 32-jährigen Mitinsassen zu 15 Jahren Haft verurteilt.
- Am 14. August 2025 fesselte der Täter das Opfer mit Geschirr- und Handtüchern und versuchte, ihn mit einem Plastiksackerl zu ersticken, wurde jedoch von einem 21-jährigen Häftling gestoppt.
- Wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung und Gefährlichkeit wurde der 18-Jährige zusätzlich in den Maßnahmenvollzug nach § 21 Absatz 2 StGB eingewiesen.
