Teilbedingte Haft nach Missbrauch von bewusstlosem Bargast
Der 41-jährige Erstangeklagte nahm das Urteil des Schöffensenats an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann fasste acht Monate unbedingte Haft aus, 16 Monate wurden mit einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Die rund dreieinhalbmonatige U-Haft wird an die unbedingte Strafe angerechnet. "Das darf nicht passieren", begründete die Richterin das Urteil, auch wenn man mit der Person davor einvernehmlichen Sexualverkehr gehabt habe.
Grundsätzlich handle es sich um eine "wahnsinnig tragische Geschichte", erläuterte die Richterin. Allerdings müsse man den Ablauf der Geschehnisse ex ante, also ohne das Wissen um den späteren Tod des Mannes, betrachten. Für die drei bisher unbescholtenen Angeklagten sei der Ernst der Lage nicht unbedingt ersichtlich gewesen. "Es ist nicht vollkommen unüblich, dass jemand seinen Rausch ausschläft", sagte sie. Einen Vorsatz zur unterlassenen Hilfeleistung konnte der Schöffensenat nicht erkennen. Die Freisprüche der beiden weiteren Angeklagten sind rechtskräftig.
Der Tod des Gastes sei "völlig vermeidbar und völlig unnötig" gewesen, sagte zuvor die Staatsanwältin. Nur einer der drei Angeklagten hätte handeln müssen, erklärte sie. Der Zweitangeklagte und das Opfer waren gemeinsam in die Bar gekommen und hatten dort einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit dem Barkeeper. Dem 40-jährigen sei es aufgrund seines Drogenkonsums allerdings immer schlechter gegangen. Auf einem Überwachungsvideo sei der Abend festgehalten, es wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit gesichtet. Er habe angefangen zu schwitzen und "am Ende kann er gar nichts mehr" und lag "da wie ein Kartoffelsack", schilderte die Staatsanwältin.
Dennoch rief der Erstangeklagte nicht die Rettung, im Gegenteil. "Aus dem Nichts fängt er an, ihn sexuell zu missbrauchen", erklärte die Staatsanwältin. Ihm sei es "egal" gewesen, dass sich das Opfer nicht habe wehren können. Zu diesem Zeitpunkt war der Zweitangeklagte nicht mehr im Lokal. Der Barkeeper hatte den Drittangeklagten in die Bar gerufen und mit ihm sexuell verkehrt, während das Opfer weiter auf dem Boden lag.
Laut einem Gutachten hätte der Mann noch gerettet werden können, wenn die Rettung spätestens gegen 8.00 Uhr gerufen worden wäre. Der Erstangeklagte hatte um 8.22 Uhr einen Notruf abgesetzt. Das sei "viel zu spät" gewesen, schloss die Staatsanwältin. Der Vertreter der Mutter des Verstorbenen forderte über 85.000 Euro von den Angeklagten, unter anderem als Schmerzengeld und für die Beerdigungskosten. Er wurde auf den zivilgerichtlichen Weg verwiesen.
Verteidiger wies sexuellen Missbrauch zurück
"Gerade bei so einem hässlichen Vorwurf", der sich anhöre, wie eine "Horrorgeschichte", müsse man auf die Details achten, betonte der Verteidiger des 41-jährigen Barkeepers. "Nicht jede sexuelle Handlung an einer schlafenden oder wehrlosen Person ist in Österreich strafbar", sagte er mit Verweis auf den vorangegangenen einvernehmlichen Sex.
Zudem habe sein Mandant auch während der sexuellen Handlung an dem Weggetretenen versucht diesen wachzurütteln, er habe ihm sogar Wasser ins Gesicht geschüttet. Ob das Opfer die Handlungen als sexuellen Missbrauch wahrgenommen hätte, bezweifelte er. Der Verstorbene selbst hätte wohl den "größten Entlastungsbeweis" vor Gericht geben können. Angehörige des Mannes, die die Verhandlung verfolgten, reagierten sicht- und hörbar empört. Der Verteidiger forderte einen Freispruch für seinen Mandanten.
Der Gast habe geschnarcht, "ich hab' geglaubt, der schläft", erklärte der Barkeeper heute. "Ich war noch so in Ekstase, ich dachte, durch die Stimulation kann ich ihn aufwecken und wir können weitermachen", begründete er die sexuellen Handlungen. Sorgen habe er sich zu keinem Zeitpunkt gemacht. Die Rettung habe er gerufen, weil er die Bar zusperren und nach Hause gehen wollte, sagte er. Auch der Angeklagte erzählte, an jenem Abend Alkohol, Drogen sowie Viagra zu sich genommen zu haben.
Zweitangeklagter bekannte sich nicht schuldig
Der Zweitangeklagte bekannte sich der unterlassenen Hilfeleistung mit Todesfolge als nicht schuldig. Der 53-Jährige war an jenem Abend mit dem Opfer unterwegs. Er sei nach Stunden des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs von dem Barkeeper mit den Worten "Jetzt schleich dich endlich, wir kümmern uns um den" aus dem Lokal verwiesen worden. Vor Verlassen des Lokals habe er den später Verstorbenen mehrmals gefragt, ob er mit ihm mitkommen wolle. Das Opfer habe das jedes Mal verneint.
Der Drittangeklagte war laut seinem Verteidiger nur rund zwanzig Minuten von 8.00 bis 8.20 Uhr im Lokal und habe mit Blick auf das Gutachten nichts mehr ausrichten können.
Gutachten: Mann hätte gerettet werden können
Laut gerichtsmedizinischem Gutachten wurden mehrere Substanzen im Blut des Verstorbenen gefunden, darunter Alkohol, Kokain und Alkyl-Nitrit, auch bekannt als "Poppers". Vor allem diese seien für den Tod des Mannes ausschlaggebend gewesen, erläuterte der Gutachter. Der Blutalkoholwert lag bei 1,8 Promille.
Wäre die Rettung früher verständigt worden, hätte "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der ansonsten gesunde Mann gerettet" werden können, erklärte er. Der 40-Jährige war nach Eintreffen der Rettung um 8.39 Uhr reanimiert worden, verstarb aber im Spital.
Zusammenfassung
- Ein Barkeeper in Wien wurde am Freitag zu acht Monaten unbedingter und 16 Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er im Oktober 2025 einen bewusstlosen Gast sexuell missbraucht hatte.
- Das 40-jährige Opfer hatte eine tödliche Mischung aus Alkohol, Kokain, Poppers und Medikamenten konsumiert und starb später im Krankenhaus.
- Der Barkeeper rief die Rettung erst um 8:22 Uhr, obwohl laut Gutachten eine frühere Alarmierung das Leben des Mannes mit hoher Wahrscheinlichkeit gerettet hätte.
- Vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung wurden der Barkeeper sowie zwei weitere Gäste freigesprochen, da kein Vorsatz erkannt wurde.
- Die Staatsanwältin forderte über 85.000 Euro Schadenersatz für die Mutter des Verstorbenen, der Blutalkoholwert des Opfers lag bei 1,8 Promille.
