Schuldspruch in Prozess um Streaming von Kindesmissbrauch
Angelastet wurde dem unbescholtenen 39-Jährigen im Schöffenverfahren schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen. Hinzu kam bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen (Paragraf 207a Strafgesetzbuch).
"Ich habe ordentlich Scheiße gebaut", sagte der Angeklagte. Er wolle die Dinge "aus dem Leben schaffen". Der verheiratete, aber selbst kinderlose Mann habe bei längeren Abwesenheiten seiner Ehefrau "diese blöden Sachen gemacht". Für Live-Streaming überwies der 39-Jährige nachweislich 98 Mal jeweils 100 Euro, für Bild- und Videodateien nutzte er eine russische Internetseite. Sichergestellt wurden laut dem vorsitzenden Richter insgesamt vier Millionen Mediendateien. Gestartet waren die Ermittlungen nach einem Hinweis von Homeland Security an die heimischen Behörden, als Tatzeitraum gilt August 2021 bis Sommer 2025.
Bei mitgeschnittenen Live-Streaming-Missbrauchshandlungen - sie stammen vorwiegend aus den Philippinen - war der Angeklagte im Videobild in einem kleinen Fenster meist auch selber zu sehen. "Also Beweisschwierigkeiten haben wir keine gehabt", betonte der Richter. "Welche Mutter macht sowas freiwillig mit ihrem Kind, haben Sie sich das nie gedacht?" fragte der Richter. Der 39-Jährige räumte daraufhin ein, die Armutslage der Opfer in Asien "komplett ausgenutzt" zu haben.
Der Beschuldigte zeigte sich einsichtig hinsichtlich seiner pädophilen Neigung und will sich diesbezüglich psychologischer Betreuung unterziehen. "Schon bei der Einlieferung hat er ein volles Geständnis abgegeben", hob Verteidiger Rudolf Mayer hervor. In solchen Fällen gebe es allgemein "oft die absurdesten Verantwortungen". Der Beschuldigte bereue seine Taten, sei hier "immer weiter hineingerutscht".
Am Ende sei die Schuldfrage "eindeutig und schnell zu klären gewesen", sagte der vorsitzende Richter nach kurzer Beratung. Schwieriger sei die Frage der Strafbemessung gewesen, wo man nach Diskussionen bei einem Drittel der möglichen Sanktion gelandet sei. Erschwerend gewertet wurden das Zusammentreffen von zwei Verbrechen, der lange Tatzeitraum, das "massive Unterschreiten des Schutzalters" sowie die große Menge an sichergestelltem Datenmaterial. Mildernd waren der bisher ordentliche Lebenswandel und das umfassende Geständnis. Die Verteidigung verzichtete umgehend auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab indes keine Erklärung ab.
Zusammenfassung
- Ein 39-jähriger Niederösterreicher wurde in Korneuburg zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er in Asien lebenden Personen via Live-Streaming Anleitungen zum Kindesmissbrauch gab und mindestens 15.267 Dateien mit Kindesmissbrauchsmaterial besaß.
- Der Angeklagte überwies nachweislich 98 Mal je 100 Euro für Live-Streaming, nutzte eine russische Internetseite für Bild- und Videodateien und wurde durch einen Hinweis von Homeland Security überführt.
- Das Gericht bewertete das Zusammentreffen zweier Verbrechen, den langen Tatzeitraum von August 2021 bis Sommer 2025 und die große Datenmenge als erschwerend; mildernd wirkten das umfassende Geständnis und der bisher ordentliche Lebenswandel.
