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Polizist missbrauchte Zwölfjährige - zweieinhalb Jahre Haft

Wegen schweren sexuellen Missbrauch einer 12-Jährigen wurde am Dienstag ein Polizist am Grazer Straflandesgericht zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Ein Polizist ist am Dienstag unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen am Grazer Straflandesgericht zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Er ist derzeit vom Dienst suspendiert, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte noch vor seiner Zeit bei der Polizei ein sexuelles Verhältnis zu einem zwölfjährigen Mädchen. Das gestand er vor dem Schöffengericht auch ein - es sei jedoch einvernehmlich gewesen, beteuerte er. Es hatte auch Videos vom Geschlechtsverkehr mit ihr gemacht.

Die beiden hatten sich über eine Jugendorganisation kennengelernt, der damals 23-Jährige arbeitete dort als Betreuer. Das Mädchen war zu dem Zeitpunkt zwölf Jahre alt, schilderte die Anklägerin in ihrem Eröffnungsplädoyer.

Es folgte ein Austausch via Messenger und eine "Freundschaft". Der Angeklagte habe die Kommunikation im Laufe der Zeit schließlich auf eine sexuelle Ebene gelenkt. Danach trafen sich die beiden auch persönlich, er bot ihr Nachhilfe an.

Als das Mädchen 13 Jahre alt wurde, habe sich das Verhältnis zwischen den beiden weiter intensiviert.

Ende 2018 hatten die beiden das erste Mal Geschlechtsverkehr: "Es haben beide so geplant, wenn sie so weit ist", führte die Anklägerin aus.

Somit sei der Sex damals und auch die vielen weitere Male zwar freiwillig durch das Mädchen gewesen, aber "der Gesetzgeber schützt" Mädchen und Buben davor, denn unter 14 Jahren sei die Reife dafür nicht erreicht, erläuterte die Staatsanwältin. Daher könne auch eine Strafe durch Freiwilligkeit nicht aufgehoben werden.

Videos vom Sex mit dem Kind

Neben dem schweren sexuellen Missbrauch ist der Mann auch wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und wegen des Besitzes von Darstellungen von Kindesmissbrauch angeklagt. Er hatte Videos vom Sex mit dem Mädchen angefertigt und besessen.

Die Verteidigerin des Beschuldigten meinte, dass ihr Mandant nicht dem Bild eines klassischen Pädophilen entspreche, der seine Taten versuche zu vertuschen. Es habe sich um eine "Liebesbeziehung" gehandelt, er sei "Hals über Kopf in sie verliebt" gewesen.

Das Mädchen sei ihm sehr "reif und sexuell aufgeschlossen" erschienen. "Er nahm sie als ebenbürtige Person und nicht als schutzbedürftige Person wahr", erklärte die Anwältin des Mannes. Sie führte ins Treffen, dass für ihren Mandanten seine gesamte berufliche Laufbahn als Polizist am Spiel stehe und bat schon im Eröffnungsplädoyer um Milde.

Für die Befragung des Beschuldigten sowie des Mädchens wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung wegen des höchstpersönlichen Lebensbereichs der besprochenen Inhalte ausgeschlossen.

Gegen Mittag fällte das Schöffengericht schließlich das Urteil. Neben der Freiheitsstrafe wurde dem Mädchen auch 3.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Angeklagte bat nach der Urteilsverkündung um drei Tage Bedenkzeit für die Entscheidung, ob er das Urteil annimmt oder Rechtsmittel einlegt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Video: Wie arbeiten Ermittler bei Kindesmissbrauch?

ribbon Zusammenfassung
  • Ein junger Polizist wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Zwölfjährigen zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
  • Der Mann hatte eine sexuelle Beziehung mit der Zwölfjährigen, die er über eine Jugendorganisation kennengelernt hatte, und fertigte Videos von den sexuellen Handlungen an.
  • Neben der Haftstrafe wurde dem Mädchen 3.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.