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Beifall für Angeklagte bei Prozess gegen "Letzte Generation"

Heute, 09:08 · Lesedauer 3 min

Im Rahmen des Mammutverfahrens gegen frühere Mitglieder der mittlerweile aufgelösten Klimaschutzbewegung "Letzte Generation" müssen sich am Donnerstag sieben Angeklagte wegen Sachbeschädigung und schwerer Sachbeschädigung vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Die Angeklagten verantworteten sich dabei teils mit politischen Erklärungen. Dafür gab es Applaus vom Publikum.

Erneut waren dabei die bereits aus anderen Verhandlungstagen bekannten "Mumienhände" Thema. Die Staatsanwaltschaft warf in diesem Zusammenhang einer deutschen Studentin und einer arbeitslosen 25-jährigen Österreicherin schwere Sachbeschädigung für jene Autobahnblockade auf der Süd Autobahn (A2) in Niederösterreich am 20. November 2023 vor. Die beiden Frauen räumten die Taten ein, bekannten sich jedoch nicht schuldig. "Die war notwendig", sagte die Studentin vor der Richterin über die Aktion auf der Autobahn.

Sie klebte sich ebenfalls einen Tag nach der Autobahnblockade beim Parlament fest. "Uns wurde immer gesagt: 'Geht zu den Entscheidungsträgern.' Also haben wir beim Parlament protestiert." Die Studentin soll zudem orange Farbe am 6. Mai 2024 in einer Sparfiliale verschüttet und eine Protestaktion mit Hundekot bei der ÖVP-Parteizentrale am 8. Jänner 2025 gefilmt haben. "Protest lebt durch mediale Berichterstattung. Und Protest ist notwendig, wenn die ÖVP mit einer Nazi-Partei koaliert", sagte die junge Frau dazu. An jenem Tag im Jänner 2025 waren gerade die Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ im Gange. Ihre 25-jährige Mitstreiterin hatte an jenem Tag mit einer anderen Aktivistin die Zentrale der Volkspartei in der Wiener Lichtenfelsgasse mit Hundekot beschmiert.

Die 25-Jährige gab vor der Richterin zudem zu, am 11. März 2023 orange Farbe auf der Stiege der Innsbrucker Uni verschüttet sowie die Brücke 4 des Terminal 3 am Flughafen Wien-Schwechat im Juni 2024 verunstaltet zu haben. Sie äußerte sich zudem am Donnerstag auch in einer langen achtseitigen Erklärung zu ihren Protesten.

"Ich fühlte mich durch mein Gewissen getrieben", sagte ein 76-jähriger Pensionist aus Bayern. "Ich muss jetzt alles tun, was in meiner Reichweite steht. Wir mussten was tun, was noch nie da war. Das haben wir gemacht." Der 76-Jährige nahm als Mitglied der Bewegung an Sitz- oder Klebeblockaden teil, jedoch ohne "Mumienhände". Die Staatsanwaltschaft sieht ihn als Beitragstäter. "Ich konnte nicht anders. Ich bin gläubiger Christ und das war ein Akt der Menschenliebe", betonte er. "Die Kinder haben eine Erwartung an uns, dass wir alles für ihre Zukunft tun."

Richterin drohte mit Saalverweisen

Die Studentin, die 25-Jährige und der 76-Jährige ernteten nach ihren Einvernahmen vor der Richterin Beifall vom Publikum und den weiteren Angeklagten. Die Richterin musste daraufhin mit Saalverweisen drohen. "Das ist keine politische Veranstaltung", ermahnte sie das Publikum, das sich großteils aus früheren Mitgliedern der Bewegung zusammensetzte.

Einem 28-Jährigen und einer 27-jährigen Deutschen warf die Staatsanwaltschaft Beitragstäterschaft vor. Die beiden sollen die Studentin und die 25-Jährige am 20. November 2023 bei dem Protest auf der Autobahn bestärkt haben, indem sie sich mit Superkleber ebenfalls auf der Straße festklebten bzw. ihre Hände ineinander verklebten. Zwei weitere Angeklagte mussten sich zudem wegen anderer Aktionen verantworten.

Der Prozess ist Teil eines Großverfahrens gegen insgesamt 47 frühere Aktivistinnen und Aktivisten der ehemaligen Klimaschutzbewegung. Bisher wurden bereits zwölf Personen zu Geldstrafen verurteilt. Zudem wurden 15 Fälle diversionell erledigt. Ein weiterer Prozesstag ist für den 16. April angesetzt.

Zusammenfassung
  • Das Verfahren ist Teil eines Großprozesses gegen insgesamt 47 ehemalige Aktivist:innen, von denen bereits zwölf zu Geldstrafen verurteilt und 15 Fälle diversionell erledigt wurden; ein weiterer Prozesstag ist für den 16. April angesetzt.