APA/APA (dpa)/Paul Zinken

Prozess gegen Fler in Berlin unterbrochen

0

Der Prozess gegen den Rapper Fler vor einem Berliner Amtsgericht ist wegen Erkrankung des Musikers unterbrochen worden. Die Verteidigung des 38-Jährigen habe ein Attest vorgelegt, nach dem der Angeklagte derzeit verhandlungsunfähig sei, gab der Vorsitzende Richter am Mittwoch bekannt. Zur Vermeidung einer Aussetzung des Verfahrens solle ein weiterer Verhandlungsversuch am 27. November unternommen werden.

Sollte Fler, bürgerlich Patrick Losensky, dann weiterhin wegen Erkrankung nicht erscheinen können, müsse das Verfahren ausgesetzt und neu begonnen werden. In dem Prozess am Amtsgericht Berlin-Tiergarten geht es um eine Reihe von Straftaten. Dem Berliner Rapper wird unter anderem Beleidigung, Sachbeschädigung, versuchte Nötigung und Fahren ohne Führerschein vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte immer wieder verschiedene Menschen beleidigt. Im Internet habe er einen anderen Künstler als "Bastard" und "ekeligen Hund" bezeichnet. Der Musiker soll laut Anklage auch wiederholt Polizisten minutenlang beschimpft haben. Einem Journalisten soll er gedroht haben, ihm die Zähne auszuschlagen.

Am ersten Prozesstag am 4. November hatte Fler zu den Vorwürfen geschwiegen. Einer der Verteidiger hatte erklärt, die angeblichen Beleidigungen seien im Lichte der Meinungsfreiheit zu sehen und im Kontext zu betrachten. Beleidigungen seien in der Rapper-Szene üblich und wären auch Ausdruck der künstlerischen Freiheit.

Der Richter teilte nun weiter mit, der Arzt des Angeklagten habe auf telefonische Nachfrage bestätigt, dass der Musiker "jedenfalls für den heutigen Termin verhandlungsunfähig sei". Inwieweit kurzfristig eine Besserung eintrete, sei spekulativ. Der 27. November wäre der letzte Tag innerhalb der möglichen dreiwöchigen Unterbrechungsfrist, so der Richter.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Prozess gegen den Rapper Fler vor einem Berliner Amtsgericht ist wegen Erkrankung des Musikers unterbrochen worden.
  • Die Verteidigung des 38-Jährigen habe ein Attest vorgelegt, nach dem der Angeklagte derzeit verhandlungsunfähig sei, gab der Vorsitzende Richter am Mittwoch bekannt.
  • Zur Vermeidung einer Aussetzung des Verfahrens solle ein weiterer Verhandlungsversuch am 27. November unternommen werden.

Mehr aus Chronik