Drei Jahre Haft für Wienerin wegen Gewalttat gegen Partner
Die Staatsanwältin hatte der vierfach Vorbestraften, die schon ein Mal wegen eines gewalttätigen Angriffs gegen einen Lebensgefährten im Gefängnis gesessen war, versuchten Mord vorgeworfen, die Angeklagte und ihr Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger machten Notwehr geltend. Sie waren damit insofern erfolgreich, als die Geschworenen mehrheitlich den Mordversuch verneinten und der Frau eine Notwehrüberschreitung zubilligten. Aufgrund ihrer Vorstrafen und ihres raschen Rückfalls - sie war erst im Mai 2024 aus dem Gefängnis entlassen worden - wurde die Höchststrafe verhängt. Die 42-Jährige akzeptierte das Urteil, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Einig waren sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung, dass sowohl die Angeklagte als auch ihr Ex-Partner ein erhebliches Alkoholproblem hatten. Die 42-Jährige hatte im Tatzeitpunkt 3,2 Promille im Blut, war laut einem eingeholten Sachverständigengutachten aber zurechnungsfähig, da sie an Alkohol in diesen Mengen gewohnt war.
Wenn beide betrunken waren, dürfte es immer wieder zu Gewalttätigkeiten gekommen sein, mehrere Polizeieinsätze an der Adresse sind dokumentiert. Bereits am Tag vor dem Heiligen Abend war der 50-Jährige ambulant in einem Spital behandelt worden, weil ihm die Angeklagte Schläge auf den Kopf verpasst haben soll. "Ich hab' öfters die Sterndln gesehen. Aber das war wie ein Stromschlag", schilderte der Mann den Geschworenen.
Am Folgetag sei es neuerlich eskaliert, nachdem er den Christbaum "aufgeputzt" hätte, erläuterte der 50-Jährige. Es habe "Eifersuchtsstress" gegeben, seine damalige Partnerin hätte ihm wieder einmal eine Affäre vorgehalten, sich dann auf ihn gestürzt, zu Boden gerungen, sich auf ihn gesetzt und mit einer Scherbe angegriffen.
Am Boden im Wohnzimmer lagen laut Anklage mehrere Glasscherben herum - ein Resultat einer vorangegangenen Auseinandersetzung, bei der die verglaste Scheibe der Wohnzimmertür zu Bruch gegangen war. Die Angeklagte habe "wie ein wild gewordener Vampir" agiert, behauptete der 50-Jährige: "Sie ist nicht zu bändigen."
"Sie ist stark wie ein Bär, wenn sie rasend wird"
Der Verteidiger bezeichnete diese Darstellung als völlig unglaubwürdig, indem er darauf verwies, dass der Mann 1,96 Meter groß und 85 Kilogramm schwer sei. "Sie sind zwei Meter und haben sich gegen die Frau nicht gewehrt? Das wollen Sie uns wirklich weismachen?", fragte sich Arbacher-Stöger. "Sie ist stark wie ein Bär, wenn sie rasend wird. Sie reißt dann die Augen auf und zieht es durch", konterte der 50-Jährige. Er sei dagegen "kein Frauenschläger."
Angeklagte machte "Todesangst" geltend
Genau das behaupteten die Angeklagte und ihr Rechtsvertreter. "Meine Mandantin ist an dem Tag gehaut worden, das sucht seinesgleichen. Er hat sie durch die ganze Wohnung gedroschen", sagte Arbacher-Stöger. "Ich hab' geglaubt, er erschlägt mich an diesem Tag", bekräftigte die 42-Jährige. Sie habe ihn "verletzt, das stimmt", schilderte sie: "Ich hab' die Augen zugehabt, weil ich ständig seine Schläge bekommen hab'. Ich hab' nach irgendwas gegriffen. Ich hab das genommen, was ich in die Finger bekommen hab'." Sie habe "Todesangst vor ihm gehabt."
Zusammenfassung
- Eine 42-Jährige wurde am Landesgericht Wien zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt, nachdem sie ihrem damaligen Partner am 24. Dezember 2024 mit einer 14 Zentimeter langen Glasscherbe vier Mal in den Kopf- und Halsbereich gestochen hatte.
- Die Geschworenen erkannten keine Mordabsicht, sondern eine Notwehrüberschreitung an, wobei die Frau bereits vier Vorstrafen hatte und erst im Mai 2024 aus dem Gefängnis entlassen worden war.
- Beide Beteiligten hatten ein erhebliches Alkoholproblem, die Angeklagte wies zum Tatzeitpunkt 3,2 Promille auf, und der Vorfall ereignete sich nach einem eskalierten Streit in einer Wohnung in Wien-Brigittenau.